zum Hauptinhalt
23. Februar: In einigen Gebieten Libyens haben die Aufständischen offenbar die Kontrolle übernommen.

Gaddafi kämpft und soll sich mit vier Brigaden verschanzt haben - Erster Außenminister in der EU spricht von Völkermord - Italien rechnet mit bis zu 300.000 Flüchtlingen aus Nordafrika.

Fluchtpunkt Europa. Nach dem Sturz des tunesischen Machthabers Zine el Abidine Ben Ali waren mehrere tausend Flüchtlinge auf die italienische Ferieninsel Lampedusa gekommen. Jetzt befürchtet die italienische Regierung eine neue Flüchtlingswelle aus Libyen.

Nach inoffiziellen Berichten stehen bereits Dutzende, wenn nicht Hunderte von Flüchtlingsbooten für eine Überfahrt von der libyschen Küste in Richtung Lampedusa und Sizilien bereit.

Von Dominik Straub
Unter der Hand: Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg beantwortet am Mittwoch Fragen zu seiner Promotion - und hat diese vorbildlicherweise auch dabei.

Nach der Blitz-Aberkennung der Doktorwürde ist Guttenberg fein raus aus dem akademischen Betrieb. Der seinerseits muss mit der Tatsache fertig werden, die das breite Unverständnis für die Kritik offen legt: Der Graben zwischen Theoretikern und Praktikern ist immens.

Von Johannes Schneider

Nach dem Verzicht Karl-Theodor zu Guttenbergs auf seinen Doktortitel will sein Verlag die von ihm verfasste Dissertationsschrift künftig weder ausliefern noch neu auflegen. Die Plagiatsaffäre könnte für den Bundesverteidigungsminister juristische Folgen haben.

Von Jost Müller-Neuhof

Ex-Bischöfin Margot Käßmann hat drei Monate in den USA gelebt. Nicht alles hat ihr gefallen. Ihre Begegnungen und Beobachtungen hat sie jetzt als Buch herausgegeben.

Von Claudia Keller

Nach wochenlangen Verhandlungen hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat endgültig eine Einigung über letzte Details der Hartz-IV-Reform erzielt. Das Gremium stimmte dem von Regierung und Opposition ausgehandelten Kompromiss zu.

Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals politische Proteste auf Flughäfen ermöglicht. Auflagen ließen die Richter am Dienstag zu, urteilten jedoch, dass ein striktes Verbot gegen das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit verstoße.

Von Jost Müller-Neuhof