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Eine Frau hält eine Geldbörse mit Banknoten in der Hand.

© Foto: Monika Skolimowska/dpa

Reform zum Neujahrstag: Zahl der Wohngeldanträge in Brandenburg dramatisch gestiegen

Der Städte- und Gemeindebund zeigt sich vor Inkrafttreten der Wohngeldreform besorgt. Den Kommunen fehle es an Zeit und an Personal für die Bearbeitung der Anträge.

In Brandenburg hat die Zahl der Wohngeldanträge im vergangenen Jahr dramatisch zugenommen: Die Zahl der Erstanträge stieg laut einer Statistik des „Wohngeldfachverfahrens zur Berechnung und Zahlbarmachung des Wohngeldes“ von 13.157 im Jahr 2021 auf 18.947 im Jahr 2022. Das geht aus einer Antwort des Potsdamer Infrastrukturministeriums auf eine „Kleine Anfrage“ der Landtagsabgeordneten Isabelle Vandré (Linke) hervor, die nun vom Landtag veröffentlicht wurde.

Am Neujahrstag tritt bundesweit eine Reform des Wohngeldes in Kraft. Künftig sollen etwa drei Mal so viele Haushalte Anspruch auf einen Mietzuschuss des Staates haben. Außerdem soll sich der durchschnittliche Wohngeldbetrag von circa 180 Euro auf 370 Euro pro Monat erhöhen.

Seit Wochen steigt die Zahl der Wohngeldanträge

Aus Sicht des Ministeriums zeigt die geplante Reform bereits Wirkung. „Die vom Bund online und in Printmedien verbreiteten Informationen zum erweiterten Berechtigtenkreis sind bereits sehr wirksam“, heißt es in der Antwort des Ministeriums. „Das spiegeln die schon seit Wochen ansteigenden Antragszahlen in den Wohngeldstellen wider.“

Doch die Zuständigkeit für die Beantragung von Wohngeld liegt bei den Kommunen. Und die fühlen sich derzeit nicht hinreichend auf die Neuregelung vorbereitet. „Die Entwicklung bei Vollzug des Wohngeldgesetzes sehen wir mit immer größerer Sorge“, sagt der Geschäftsführer des Brandenburger Städte- und Gemeindebundes, Jens Graf.

Denn die Vorbereitung auf die Neuregelung lief seitens des Bundes nicht so, wie sie eigentlich laufen sollte: „Heute Nachmittag – am Freitag vor Silvester – wurde uns über den Deutschen Städte- und Gemeindebund das Schreiben des zuständigen Bundesministeriums mit den Verwaltungshinweisen zu dem neuen Gesetz übermittelt“, sagt Graf. „Daraus wird deutlich, dass die Bundesregierung trotz aller Anstrengungen der kommunalen Behörden von einer erheblichen Überlastung der Wohngeldstellen ausgeht.“

Fehlende Zeit, fehlendes Personal

Zwar hätten sich die Kommunen mit erheblichen Anstrengungen auf die Neuregelung vorbereitet, es fehlte aber Zeit. Zudem herrsche in vielen Verwaltungen schon jetzt Personalmangel, auch bedingt durch den demografischen Wandel. „Personal lässt sich nicht einfach vermehren“, sagt der Geschäftsführer von Brandenburgs wichtigstem Kommunalverband.

„Geboten wäre eine schnelle Bereitstellung eines elektronischen Fachverfahrens durch die Bundesregierung, in dem sowohl Anträge gestellt als auch weitgehend automatisiert die Verwaltungsentscheidungen vorbereitet werden.“

Die die Frage stellende Landtagsabgeordnete Vandré fordete deswegen am Freitag, dass das Land die Kommunen bei der personellen Aufstockung der Wohngeldstellen unterstützen solle. „Generell braucht es eine stärkere Entlastung der Mieterinnen und Mieter“, sagte Vandré.

Die Steigerung bei den Erstanträgen für das Wohngeld liege aus ihrer Sicht nicht nur an der bevorstehenden Reform: „Die Kostensteigerungen des letzten Jahres schlagen jetzt voll durch“, sagte Vandré. „Immer mehr Menschen haben deswegen einen Bedarf an staatlicher Unterstützung.“

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