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Mietwohnungen im Schlaatz (Symbolbild).

© Ottmar Winter PNN / Ottmar Winter PNN

Wohngeldreform ab Januar: Rathaus warnt vor längeren Wartezeiten

Auch in Potsdam bereitet sich die Stadtverwaltung darauf vor, dass ab Anfang 2023 die Zahl der Wohngeld-Bezieher deutlich steigt.

Ab Anfang 2023 haben in Deutschland deutlich mehr Menschen als bisher Anspruch auf das Wohngeld – und viele Kommunen befürchten deshalb einen Ansturm, der zu langen Wartezeiten führt. Potsdam ist da keine Ausnahme. In der Landeshauptstadt liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Antragsteller, „ab Vorliegen vollständiger Unterlagen“, schon jetzt bei etwa zwölf Wochen. Das sagte Stadtsprecher Jan Brunzlow den PNN nun auf Anfrage.

„Wie sich diese Bearbeitungszeit bei der erwarteten stark ansteigenden Anzahl von Anträgen entwickeln wird, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden“, sagte der Sprecher weiter. Derzeit heißt es auf der kommunalen Rathaus-Homepage, Mailanfragen zum Bearbeitungsstand von Wohngeldanträgen würden nicht beantwortet.

Vorbereitet hat sich die Stadtverwaltung laut Brunzlow so: „Wir haben frühzeitig begonnen, Stellen auszuschreiben.“ Bis heute habe man neun neue Stellen besetzen können, weitere sieben Kolleg:innen würden in den nächsten zwei Monaten in der Wohngeldstelle beginnen. So könne man Anfang Januar eigentlich starten, das neue Recht umzusetzen – „sofern das Update der nötigen Software am 2. Januar zur Verfügung steht“, so Brunzlow.

Bereits Mitte Dezember hatte das zuständige Bundesbauministerium unter der Leitung der Potsdamerin Klara Geywitz (SPD) per Mitteilung vereinfachte Antragsverfahren versprochen, damit im kommenden Jahr mehr Menschen schnell das neue Wohngeld erhalten. Die Auszahlungen könnten so laut Ministerium direkt nach der Antragstellung im Januar oder Februar beginnen. Grundsätzlich könne die Leistung auch per Telefon oder formloser E-Mail beantragt und mit vereinfachter Prüfung vorläufig ausgezahlt werden. Außerdem gebe es eine Bagatellklausel bei Rückforderungen von zu viel oder zu Unrecht ausgezahltem Wohngeld bis zu einer Höhe von 50 Euro. Zuvor hatte es bundesweit Befürchtungen gegeben, Bedürftige müssten wegen der aufwendigen Umstellung in der Verwaltung lange auf ihr Geld warten.

370
Euro pro Monat Wohngeld sind im Schnitt möglich

Von dem staatlichen Mietzuschuss sollen nach dem Willen der Bundesregierung ab Januar bundesweit rund dreimal so viele Empfänger profitieren. Ferner wird die Leistung um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt. Damit erhalten die berechtigten Haushalte monatlich im Schnitt rund 370 Euro. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Ein überschlägiger Online-Rechner, ob man Anspruch haben könnte, findet sich unter anderem auf der Homepage des Bundesbauministeriums unter www.bmwsb.bund.de.

Potsdams Stadtsprecher Brunzlow sagte zum praktischen Prozedere, es sei unerheblich, ob ein Antrag persönlich, per Post oder per E-Mail gestellt wird. „Eine zügige Bearbeitung kann aber nur erfolgen, wenn der eingereichte Antrag vollständige Unterlagen und Angaben umfasst.“ Man empfehle dringend, auf diese Vollständigkeit zu achten. Zugleich bestätigte er, man werde auch vorläufige Zahlungen vornehmen.

Caritas-Präsidentin: Viele scheitern bei solchen Leistungen schon am Antrag

Erst diese Woche hatte die Präsidentin des Deutschen Caritas-Verbandes Eva Maria Welskop-Deffaa solche Hilfearten wie das Wohngeld kritisiert: Viele Menschen würden sich darum bemühen, scheiterten aber am Antrag. Daher hatte sie mehr Beratungsangebote vor Ort sowie verständlichere und einfacher auszufüllende Formulare gefordert.

Derweil war bereits im Laufe des Jahres die Zahl der Wohngeld-Bezieher in Potsdam stark gestiegen: Im ersten Quartal hatten noch 1300 Menschen davon Gebrauch gemacht. Dieser Wert hat sich laut Rathaus-Statistik bis Ende September auf 3300 Personen erhöht. Nach Rathausangaben hatten im Zuge der Entlastungspakete des Bundes schon viele Potsdamer überprüft, ob sie Wohngeld beziehen dürfen – und damit zum Beispiel auch eine Heizkostenpauschale erhalten. (mit dpa/ AFP)

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