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Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU).

© picture alliance/dpa

Justizministerin unterliegt vor Gericht: Arbeitsrichter werden vorerst nicht versetzt

Rückschlag für Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) bei der Arbeitsgerichtsreform. Ihr Haus entschied gegen Voten des Richterwahlausschusses.

Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) hat vor dem Richterdienstgericht des Landes Brandenburg eine empfindliche Niederlage erlitten. In zwei am Mittwoch bekannt gewordenen Eilentscheiden gab das Gericht zwei Eberswalder Arbeitsrichtern Recht, die sich gegen ihre Versetzung an das Arbeitsgericht Neuruppin beziehungsweise an das Arbeitsgericht Cottbus wehrten. Hintergrund ist die zum ersten Januar in Kraft tretende Reform der Arbeitsgerichte in Brandenburg: Während das Arbeitsgericht Potsdam ganz aufgelöst wird, wird das Eberswalder Gericht künftig eine Außenkammer des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder).

Das Justizministerium hatte jedoch im Alleingang eine Versetzung der beiden Richter befürwortet und diese gegen das explizite Votum des Richterwahlausschusses umgesetzt. „Der Beschluss des Richterdienstgerichts ist ein Sieg für den Rechtsstaat und eine Ohrfeige besonderen Ausmaßes für die Justizministerin“, sagte der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler im Landtag, Peter Vida. Die Entscheidung zeige dem „beratungsresistenten Handeln der Ministerin rechtstaatliche Grenzen“ auf. Die Beteiligung des Richterwahlausschusses bedeute gerade nicht, dass es egal sei, was der Ausschuss zu einem Sachverhalt sage.

„Es gibt einen Grund, warum es einen Richterwahlausschuss gibt, und Vertreter der Legislative gemeinsam mit Vertretern der Judikative über die Richterposten entscheiden“, sagte Vida. „Das kann die Exekutive nicht alleine bei Seite wischen.“ Hier habe es eine „Verletzung der Gewaltenteilung mit Ansage“ gegeben.

Anwalt Zeeb von Hoffmanns Verhalten überrascht

Einer der beiden Eberswalder Arbeitsrichter, André von Ossowsky, wurde vor dem Richterdienstgericht von einem prominenten Rechtsanwalt vertreten: Rudolf Zeeb, der von 2014 bis 2016 Chef der Staatskanzlei in Brandenburg und zuvor viele Jahre lang Staatssekretär in unterschiedlichen Ministerien war. Gegenüber dieser Zeitung erneuerte Zeeb am Mittwoch das von seinem Mandanten bereits im Sommer vorgebrachte Angebot, sich an das Gericht in Frankfurt (Oder) versetzen und von dort nach Neuruppin abordnen zu lassen, sollte am Gericht in Neuruppin tatsächlich Verstärkungsbedarf bestehen.

„Es geht meinem Mandaten darum, nicht wegversetzt zu werden“, sagte Zeeb. „Er will an dem Außenstandort bleiben.“ Persönlich zeigte sich der langjährige Brandenburger Spitzenpolitiker vom Verhalten der Justizministerin überrascht. „Mir ist unerklärlich, wieso das Ministerium das Risiko dieser Niederlage überhaupt eingegangen ist“, sagte Zeeb. „Die Rechtslage ist eigentlich klar.“

Ein Sprecher des Justizministeriums sagte am Mittwoch, bislang sei das fragliche Urteil dem Ministerium nicht zugestellt worden. Nach dessen Eingang werde man es prüfen, und sich dann dazu verhalten.

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