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Das Corona-Urteil des Familienrichters war später durch Folgeinstanzen aufgehoben worden. Er war für derartige Entscheidungen gar nicht zuständig.

© dpa/Martin Schutt

Update

Schuldspruch wegen Rechtsbeugung: Bewährung für Familienrichter nach Corona-Masken-Urteil an Schulen in Weimar

Der Mann hatte im April 2021 verfügt, dass die Kinder an zwei Schulen in Thüringen keine Corona-Masken tragen müssten. Jetzt wurde er in Erfurt verurteilt.

| Update:

Ein Familienrichter, der mit einer Entscheidung die Corona-Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen kippen wollte, ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Familienrichter hatte im April 2021 verfügt, dass die Kinder an zwei Schulen in Weimar entgegen des damals geltenden Hygienekonzepts des Thüringer Bildungsministeriums keine Corona-Masken im Unterricht tragen müssten. Er hatte seine einstweilige Anordnung mit dem Kindeswohl begründet.

Das Landgericht Erfurt sprach den Juristen Christian D. am Mittwoch der Rechtsbeugung schuldig und verhängte gegen ihn eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren – ausgesetzt zur Bewährung.

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Gefängnis und die Verteidigung einen Freispruch gefordert. D. habe gezielt nach Kindern gesucht, für deren Anfangsbuchstaben er zuständig gewesen sei, argumentierte die Staatsanwaltschaft. Die beiden Kinder, auf die sich sein Beschluss stützte, seien für den Richter „nur Marionetten gewesen, um mit deren Hilfe ein Fanal gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu setzen“. Dabei habe er den Rechtsstaat mit Füßen getreten.

Der heute 60-Jährige habe ein Urteil gefällt, „das er von vornherein so beabsichtigt hatte“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Das Verfahren am Amtsgericht Weimar, in dem er seine Entscheidung fällte, habe er aktiv generiert.

D. selbst bestreitet die Vorwürfe. Vor Gericht beschrieb er sich als aufgrund einer Erkrankung seiner Frau alleinerziehenden Familienvater. Er habe in der Maskenpflicht an Schulen eine Gefahr für die kindliche Entwicklung gesehen. Zudem habe sich schon frühzeitig herausgestellt, dass Schulen keine Pandemietreiber waren. Das sei für ihn der Grund gewesen, den Antrag der Eltern der Kinder auf Maskenbefreiung auf ihre Weimarer Schulen auszuweiten.

Die Entscheidung sorgte bundesweit für Aufsehen. Der Beschluss wurde in der Folge gerichtlich wieder aufgehoben. Sowohl das Thüringer Oberlandesgericht als auch der Bundesgerichtshof stellten klar, dass Familiengerichte für solche Entscheidungen gar nicht zuständig sind. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zugelassen wurde eine Revision zum Bundesgerichtshof. (dpa, AFP)

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