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Die russische Athletin Svetlana Shkolina mit ihrer Bronzemedaille bei den Olampischen Spielen von London 2012.

© dpa/Christophe Karaba/Archiv

Russland von Olympia ausgeschlossen: Cas erklärt russische IOC-Sperre für rechtmäßig

Die Aufnahme von vier annektierten ukrainischen Gebieten hatte für Russland die Olympia-Suspendierung zur Folge. Der Sportgerichtshof bestätigt nun die Entscheidung, die auch für Belarus gilt.

Der Internationale Sportgerichtshof (Cas) hat den Einspruch Russlands gegen dessen Suspendierung durch das Internationale Olympische Komitee abgewiesen. Dies teilte der Cas am Freitag mit.

Das IOC-Exekutivkomitee hatte am 12. Oktober 2023 mit der Suspendierung auf die Entscheidung des Nationalen Olympischen Komitees des Landes (ROC) reagiert, die vier annektierten ukrainischen Gebiete Donezk, Cherson, Luhansk und Saporischschja aufzunehmen.

Für das IOC ist dieses Vorgehen ein Verstoß gegen die Olympische Charta, weil es die territoriale Integrität der Ukraine verletzt.

Der Cas bestätigte nun die von Russland angefochtene Entscheidung und stellte fest, dass das IOC damit „nicht gegen die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Gleichheit, Vorhersehbarkeit oder Verhältnismäßigkeit verstoßen“ habe. Das IOC teilte mit, es begrüße die Entscheidung des Gerichts.

Das ROC darf seit der Suspendierung nicht mehr als Nationales Olympisches Komitee im Sinne der Olympischen Charta arbeiten. Es erhält auch keine finanziellen Zuwendungen vom IOC mehr.

Dasselbe gilt für Belarus, wie das IOC bereits im Dezember mitteilte. Belarus ist einer der engsten Verbündeten Russlands. Die Invasion der Ukraine vor zwei Jahren wurde von russischen Truppen auch von Belarus aus gestartet.

Ausnahmen für Olympische Spiele in Paris

Die Bedingungen, unter denen russische Sportlerinnen und Sportler an internationalen Wettbewerben teilnehmen dürfen, gelten weiterhin.

Einzelsportlerinnen und -sportler aus Russland und Belarus können unter bestimmten Auflagen die Starterlaubnis für die Olympischen Spiele in Paris erhalten, sofern sie die Qualifikationsbedingungen erfüllen.

Voraussetzung ist wie bereits für die Rückkehr in internationale Wettbewerbe, dass sie nur unter neutraler Flagge in Paris dabei sein dürfen.

Mannschaften sind nicht zugelassen. Für die Starter der beiden Länder darf auch ihre Nationalhymne nicht gespielt werden, nationale Symbole und Fahnen sind für sie ebenso untersagt.

Außerdem dürfen diese Athleten keine Verbindung zur Armee und den Sicherheitsorganen sowie nicht aktiv den Angriffskrieg gegen die Ukraine unterstützt haben. (dpa)

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