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Potsdam, 11.04.2023 / Lokales / Hauptbahnhof, Menschen, Reisende, Zug, ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH, Bahnsteig, Öffentlicher Personennahverkehr, Oeffentlicher Personennahverkehr, ÖPNV, OEPNV, Stadtbilder, Foto: Ottmar Winter PNN ACHTUNG: Foto ist ausschließlich für redaktionelle Berichterstattung der PNN und des TGSP! Eine kommerzielle Nutzung, z.B. Werbung, ist ausgeschlossen. Die Weitergabe an nicht autorisierte Dritte, insbesondere eine weitergehende Vermarktung über Bilddatenbanken, ist unzulässig.

© Ottmar Winter PNN/Ottmar Winter PNN

Vorfahrt für Bus und Bahn: Brandenburgs Regierungskoalition stellt Änderungen am Mobilitätsgesetz vor

Vieles, was im Kabinett gestrichen worden war, ist nun im aktuellen Entwurf wieder enthalten. Vertreter der ursprünglichen Volksinitiative begrüßten am Dienstag das Gesetz.

Das Land Brandenburg bekommt ein Mobilitätsgesetz: Voraussichtlich in der kommenden Woche soll es in zweiter Lesung im Landtag beschlossen werden. Damit kommt ein jahrelanger Prozess zu einem erfolgreichen Abschluss. 

Denn ursprünglich geht das Gesetz auf eine erfolgreiche Volksinitiative zurück: 2021 hatten Organisationen wie der ADFC, der BUND und der Verkehrsclub Deutschland mehr als 28.000 Unterschriften an den Landtag übergeben. Daraufhin gab es zwei Jahre lang Gespräche mit den Landtagsfraktionen. Im vergangenen Jahr wurde ein zwischen Volksinitiative und Landtag geeinter Gesetzesentwurf vorgestellt - der allerdings vom Landeskabinett grundlegend verändert wurde, was zu massiver Verärgerung bei der Volksinitiative führte.

Lange sah es so aus, als würde das Mobilitätsgesetz nicht mehr zustande kommen. Doch am Dienstag stellten die Koalitionsfraktionen noch einmal Änderungen am Gesetzesentwurf vor. Vieles von dem, was im Kabinett gestrichen wurde, findet sich nun wieder im Gesetz. Dazu zählt unter anderem die Vorschrift, dass der Nahverkehr in Brandenburg künftig „angebotsorientiert“ geplant werden soll: Bisher orientierte sich die Verkehrsplanung an der Nachfrage, künftig soll durch ein besseres Angebot Nachfrage geschaffen werden. Zudem soll es zukünftig eine einheitliche Planung von Schienen- und Busverkehren auf Landesebene sowie ein landesweites Radnetz geben. Statt eines Neubaus von Landesstraßen soll der Unterhalt der bereits bestehenden Straßen verstärkt werden. 

Das Mobilitätsgesetz schafft den Rechtsrahmen für die Verkehrswende in Brandenburg.

BUND-Landesvorsitzende Franziska Sperfeld

CDU-Fraktionschef Jan Redmann erklärte, derzeit gebe es für viele Menschen im ländlichen Raum kaum Möglichkeiten, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen. Das Gesetz trage nun zu einer besseren Vernetzung der Nahverkehrsangebote bei: „Wir wollen On-Demand-Angebote auf der letzten Meile schaffen, und eine stärkere Vernetzung von Schienenverkehr, Fahrrad und Auto schaffen.“

SPD-Fraktionschef Daniel Keller sprach davon, dass Mobilität auch „ein Stück soziale Teilhabe“ sei. Gerade im ländlichen Raum müsse aber zunächst ein Angebot geschaffen werden, um Menschen vom Umstieg auf den Nahverkehr zu schaffen. Grünen-Fraktionschef Benjamin Raschke sagte, derzeit erlebe man in Brandenburg, dass der Busverkehr an der Kreisgrenze ende sowie Bahnen und Busse nicht aufeinander abgestimmt seien. Das ändere sich nun. „Mit dem Verkehrsgesetz erhalten verkehrspolitische Ziele Gesetzeskraft.“

Lob von Volksinitiative

Vertreter der ursprünglichen Volksinitiative begrüßten am Dienstag das Gesetz: BUND-Landesvorsitzende Franziska Sperfeld zeigte sich „sehr zufrieden“ und „ein ganzes Stück stolz“. Über 28000 Brandenburger hätten mit ihrer Unterschrift ein Mobilitätsgesetz gefordert, das den Klimaschutz nun verbindlich im Verkehr verankere. „Das Mobilitätsgesetz schafft den Rechtsrahmen für die Verkehrswende in Brandenburg.“ Das Gesetz zeige, dass eine aktive Zivilgesellschaft immer Räume und Gesprächspartner für konstruktive Diskussionen finde. Der Vorsitzende des Verkehrsclubs Deutschland, Fritz Viertel, bedauerte indes, dass es nicht gelungen sei, das ÖPNV-Gesetz im Mobilitätsgesetz aufgehen zu lassen. Die Koalitionsfraktionen hätten aber angekündigt, rechtlich prüfen zu lassen, wie das ÖPNV-Gesetz im Mobilitätsgesetz aufgehen könne. 

Aber wird es künftig tatsächlich so sein, dass Linienbusse nicht im letzten Dorf vor der Kreisgrenze enden? Führt das Gesetz tatsächlich dazu, dass die Verkehrsplaner in Kreisen und kreisfreien Städten nun über den Tellerrand hinausblicken? „Natürlich setzt uns die kommunale Selbstverwaltung Grenzen“, sagt CDU-Fraktionschef Redmann. „Aber wir definieren einen Standard - und am Ende werden sich die Kommunen rechtfertigen müssen, wenn sie künftig hinter diesen Standards zurückbleiben.“

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