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Olaf Scholz appelliert an die GDL, das Streikrecht „mit klugem Maß“ zu nutzen.

© Reuters/Liesa Johannssen

„Mit klugem Maß“ : Scholz appelliert an GDL, das Streikrecht überlegt zu nutzen

In Hinblick auf den kommenden Bahnstreik lehnt Kanzler Olaf Scholz eine Gesetzesänderung ab. Arbeitskämpfe führen zu können, sei im Grundgesetz fest geregelt.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat Überlegungen einer Gesetzesänderung mit Blick auf den langen Streik der Lokführergewerkschaft GDL zurückgewiesen. Deutschland habe „aus guten Gründen ein sehr gutes Verfassungsrecht“, sagte Scholz am Dienstag in Berlin.

Das Recht, sich zu Gewerkschaften zusammenzuschließen und Arbeitskämpfe zu führen, „gehört zu den Freiheiten, die in unserem Grundgesetz so fest geregelt sind, dass sie nicht einfach abgeschafft werden können, auch nicht durch Gesetze“, fuhr er fort.

Gleichzeitig rief Scholz die GDL zur Mäßigung auf: Die in der Verfassung verbrieften Rechte hielten „niemanden davon ab, von seinen Möglichkeiten, unseren Rechten, immer mit klugem Maß Gebrauch zu machen“. Das sei sein Appell.

Der Streik der GDL bei der Deutschen Bahn sollte im Güterverkehr am Dienstag um 18.00 Uhr, im Personenverkehr ab 02.00 Uhr Mittwochfrüh beginnen und jeweils am Montag um 18.00 Uhr enden. Das wäre mit 144 Stunden im Güterverkehr und 136 Stunden im Personenverkehr der längste Arbeitskampf der GDL bei der Bahn.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Reinhard Houben, hatte gesagt: „Sollte es nicht bald zu einer Einigung kommen, werden wir in der Politik darüber diskutieren müssen, wie wieder Verhältnismäßigkeit in diesen Arbeitskampf einkehren kann.“

Auch CDU-Chef Friedrich Merz stellte Gesetzesänderungen zur Debatte: Der GDL-Arbeitskampf zeige, „dass unser System der Sozialpartnerschaft mit der Tarifautonomie nur dann funktioniert, wenn sich alle Beteiligten mäßigen“, sagte er der „Rheinischen Post“. Andernfalls „ist das System gefährdet“. (AFP)

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