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Eine Ausgabe des Grundgesetztes ist am 22.05.2014 während der Einbürgerungsfeier im Schloss Bellevue in Berlin zu sehen.

© dpa/Stephanie Pilick

Einbürgerung nach fünf Jahren: Entwurf für die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts liegt vor

Der Bundesregierung liegt ein Entwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vor. Unter anderem soll die doppelte Staatsbürgerstaft möglich sein.

Wer sich in Deutschland einbürgern lassen will, soll dafür künftig grundsätzlich nicht mehr die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes seiner Familie aufgeben müssen.

Das geht aus einem Entwurf des Bundesinnenministeriums für ein neues Staatsangehörigkeitsrecht hervor, der am Freitag den anderen Ressorts der Bundesregierung zur Abstimmung zugeleitet wurde. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben für ein „modernes Staatsangehörigkeitsrecht“ lockert zudem für bestimmte Gruppen die Anforderungen an den Erwerb der deutschen Sprache.

Dieser ist im Regelfall Voraussetzung für die Einbürgerung. Außerdem wird die Mindestaufenthaltszeit bis zur Antragstellung verkürzt.

In dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, die Erleichterungen beim Sprachnachweis und die Verpflichtung zu einem Einbürgerungstest sollten für alle Ausländer wegfallen, die mindestens 67 Jahre alt sind.

Härtefallregelung und Berücksichtigung besonderer Integrationsleistungen

Außerdem soll es für jüngere Einbürgerungswillige eine Härtefallregelung geben. In begründeten Ausnahmefällen - etwa wegen der Pflegebedürftigkeit eines Familienmitglieds - soll es dann ausreichen, dass sich der Betreffende ohne nennenswerte Probleme im Alltag in deutscher Sprache mündlich verständigen kann.

Der Entwurf sieht generell die Möglichkeit zur Einbürgerung nach fünf Jahren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland vor - bisher waren es acht Jahre. Bei besonderen Integrationsleistungen - etwa herausragenden Leistungen in Schule und Beruf, ehrenamtlichem Engagement oder besonders guten Sprachkenntnissen - sollen drei Jahre Aufenthalt ausreichen.

Die durch frühere Reformen bereits eingeschränkte sogenannte Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder von Ausländern soll komplett abgeschafft werden. Das bedeutet, dass sie sich als junge Erwachsene nicht mehr zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der Staatsbürgerschaft der Eltern entscheiden müssen.

Die für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eines Kindes ausländischer Eltern durch Geburt im Inland erforderliche Dauer des rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts eines Elternteils wird zudem von acht auf fünf Jahre verkürzt.

„Durch die erhebliche Verkürzung der Aufenthaltsdauer eines Elternteils wird sich die Zahl der Kinder ausländischer Eltern, die bereits durch Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, erhöhen“, heißt es in dem Entwurf. (dpa)

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