Strafbarer Hass und Hetze gegen Politiker sind ein Problem bei Social Media – aber Kritik, Spott oder Häme sind davon zu trennen. Im Zweifel gilt Meinungsfreiheit.
Einspruch
Die Tagesspiegel-Kolumne
Aktuelle Artikel
Akw-Files und Corona-Protokolle zeigen: Wenn Medien Regierungsdokumente enthüllen, hilft es den politischen Debatten. Dass die juristischen Verfahren so lange dauern, ist ein Skandal.
Berlins Schulsenatorin Katharina Günther-Wünsch klärt über eine angeblich verheerende Falschnachricht auf und verliert dabei die Orientierung. Galt die Fürsorge am Ende sich selbst?
AfD-Politiker Björn Höcke möchte, dass sein Verfahren wegen NS-Symbolen durch Tonaufnahmen mitgeschnitten wird. Tatsächlich muss man sich wundern, dass dies in Deutschland nicht längst üblich ist.
Eine Regierungskommission fordert die Straffreiheit des Abbruchs, die Union droht schon mit Klage. Es ist absehbar, wer politisch gewinnt, wenn die Debatte neu eröffnet wird.
Leiblichen Vätern wurde es zu lange zu schwer gemacht, den Status als rechtlicher Vater zu erlangen. Das Gericht hat das erkannt - und stellt sie ab sofort unter den Schutz des Elterngrundrechts
Die FDP wünscht sich eine Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen, andere fordern zumindest einen kritischen Rückblick. Ein solcher ist immer gut – aber nicht unbedingt nötig.
Ein Kommissar hat Ärger, weil er neben seinem Job bei Tiktok als Polizist auftrat. Der Fall zeigt, wie in der digitalen Öffentlichkeit die rechtsstaatliche Orientierung verloren geht.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will Polizeispitzel aus guten Gründen an eine kürzere Leine nehmen. Der Rechtsstaat darf ihr zwiespältiges Wirken nicht länger ignorieren.
Frankreich verankert den Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung und feiert sich als Vorreiter. Als Modell für Deutschland taugt das wenig.
Der Genozid-Begriff für das Vorgehen von Israels Armee in Gaza gehört zur Rhetorik von Antisemiten, trotzdem lässt er sich nicht tabuisieren. Olaf Scholz hat das erkannt.
Es gibt wohl nur wenig gültige Wahrheit im Lübecker Verfahren gegen einen Mann, der sich an seinem Sohn vergriff. Eine ist: Strafverfolger müssen aufpassen, wenn Kollegen verdächtig sind.
Das jüngste Urteil zu einer der unzähligen Geschlechterfragen kann irritierend wirken, weil es mit den politischen Ambitionen der Klägerin ins Gericht geht. Aber hat sie nicht genau das gewollt?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz sammelt Daten über seinen Ex-Chef, der dafür allen Anlass gegeben hat. Doch warum hat man dort nicht früher gemerkt, wie er tickt?
Eine verurteilte Mörderin hat sich zehn Jahre durch die Instanzen geklagt, weil sie ihren Richter für voreingenommen hält. Das hätte in Deutschland nicht passieren dürfen.
Der Fall einer Umweltschützerin, die ohne Anlass bei einer Bahnfahrt aufgegriffen wird, zeigt, dass Behörden manchmal etwas zu genau informiert sind, was Bürger treiben.
Der Vorfall in Potsdam befeuert die Debatte um ein Parteiverbot. Es würde die Pleite liberaler Politik besiegeln – die sich in der Rhetorik des Kanzlers schon ankündigt.
Der Streit um Markus Söders Kreuz-Erlass in Bayern oder den Chanukka-Leuchter an der Charité zeigt, wie unsicher ein wichtiger Konsens über das Staatswesen ist
Eine Biologin erklärte, es gebe nur zwei Geschlechter. Der erhitzten Debatte folgte ein kühler Gerichtsbeschluss. Er zeigt, wie ein erhobener Vorwurf auf einen selbst zurückfallen kann.
Im Verfahren gegen den jüdischen Sänger habe es keine Verlierer, sondern nur Gewinner gegeben, sagte der Vorsitzende Richter am Ende. Meint er sich selbst?
Generalbundesanwalt Peter Frank wird neuer Richter in Karlsruhe. Wie er es werden konnte, zeigt beispielhaft, wie es besser nicht laufen sollte.
Die Große Koalition hat ein Massendelikt zum Verbrechen gemacht, jetzt wird die Reform zurückgedreht – weil sie blind für die Wirklichkeit war.
Kanzler und Minister lassen sich zum zwanglosen Gespräch einladen, man feiert die Zusammenkunft als Aufleben guter Tradition. Ist sie das wirklich?
Ob Demo-Verbote oder Pflichtbekenntnisse zu Israel – manche Forderungen aus der Politik sind leichtfertig und schädlich für den freiheitlichen Rechtsstaat.
Es sind nicht Polizei und Justiz allein, die Verbrechen bekämpfen. Auch Forscher leisten einen Beitrag - den der Rechtsstaat respektieren sollte.
Till Lindemann versucht, mit vielen Klagen vor Gericht die Vorwürfe gegen ihn aus der Welt zu schaffen. Ein Vorhaben, das nicht gelingen kann.
Das Berufsverbot für den AfD-Politiker Jens Maier war zwingend. Der Fall zeigt: Für Extremismus ist in der Staatsgewalt kein Platz – und es gibt Mittel, diesen herauszudrängen.
Es gibt verschiedene Wege, die globale Krise vor Gericht zu bringen. Manche gehen in die richtige Richtung, während jener der „Letzten Generation“ in Abgründe führt.
Zum Fall einer mutmaßlich rechtsextremen Lehrerin in Brandenburg kommt alles auf den Tisch - anders im Fall des Lehrers, der das Aiwanger-Flugblatt verteilte. Passt das zusammen?
Immerzu wird das Strafgesetz bemüht, um kritikwürdiges Verhalten mit Skandalwirkung aufzuladen. Fair ist das selten – wohl auch nicht im Fall Faeser/Schönbohm
Bei Jan Böhmermann war er eine Witzfigur, dann verlor er seinen Job. Jetzt klagt Arne Schönbohm, und für Innenministerin Nancy Faeser könnte es peinlich werden.
Wer sich „menschenverachtend“ über Vorgesetzte auslässt, darf gekündigt werden, meint das Bundesarbeitsgericht. Eine Warnung, vermutlich an breite Teile der Bevölkerung
Die SPD lässt den gegen Kanzler Scholz gerichteten Unions-Vorstoß ins Leere laufen und beruft sich dazu auf die Verfassung. Welche Kontrolle will das Grundgesetz?
Der Gerichtsbeschluss zum Heizungsgesetz ist nicht so bedeutend, wie er wirkt. Doch der CDU-Abgeordnete hat gezeigt, wo der Hammer hängt - und dass zu selten danach gegriffen wird.
Schüler mit Lese-Rechtschreibstörung müssen mit einem Stigma leben, wenn sie im Abitur geschont werden wollen. Das kann so nicht bleiben.
Die Bundesbeauftragte Ataman möchte ein neues Benachteiligungsverbot in die Verfassung schreiben lassen - dem Vorschlag fehlt die nötige Reife
Eine Studie zur Männergewalt spaltet die Gemüter und ruft den Justizminister auf den Plan. Tatsächliche Folgen dürfte sie kaum haben.
Im Umfragehoch der Rechtspopulisten wird die Forderung nach einem Parteiverbot laut. Das Problem ist allerdings: Die Partei ist beliebt.
Zu milde, sagen die einen, einen Freispruch verlangten die anderen. Die Justiz muss etwas richtig gemacht haben, wenn sie solchen Widerspruch auf sich zieht. Aber womöglich nicht alles.
Berlins Justizsenatorin macht Stimmung gegen Klimakleber, weil sie sonst nichts gegen sie unternehmen darf. Warum bekommt sie dafür die große Bühne?