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Eine Zahnärztin (Mitte) äußert sich im Flur des Landgerichts im Anschluss an die Verhandlung um einen möglichen Impfschaden im Zusammenhang mit dem Corona-Vakzin von Astrazeneca vor TV-Kameras.

© dpa/Arne Dedert

Hat die Coronaimpfung Schaden verursacht?: Frau fordert mindestens 150.000 Schmerzensgeld von Astrazeneca

Nach ihrer Coronaimpfung erleidet die Frau einen starken Hörschaden. Sie macht den Hersteller des Impfstoffs verantwortlich - und klagt auf eine hohe Summe.

Wegen eines möglichen Impfschadens im Zusammenhang mit dem Corona-Impfstoff von Astrazeneca klagt eine Frau vor dem Mainzer Landgericht auf ein hohes Schmerzensgeld. Nach ihrer Impfung im März 2021 habe sie einen kompletten Hörverlust erlitten, sagte die Zahnärztin am Montag in dem Zivilprozess aus.

Direkt nach der Impfung in einem Impfzentrum in Mainz habe sie ein Kribbeln in Fingern und ein Taubheitsgefühl im Gesicht verspürt. Sie habe sich gefühlt wie eine Schlaganfallpatientin.

In ihrer Klage gegen Astrazeneca fordert die zum Zeitpunkt der Impfung 40 Jahre alte Frau ein Schmerzensgeld, das nicht unter der Summe von 150.000 Euro liegen soll. Der Rechtsbeistand der beklagten Seite forderte, die Klage abzuweisen. Eine außergerichtliche Einigung war zuvor nicht zustande gekommen.

Klägerin: nicht ausreichend über Nebenwirkungen informiert

Das Landgericht will am 21. August mitteilen, ob noch Gutachten zur Klärung des Falls erforderlich sind. Möglich ist nach Angaben der Richterin aber auch, dass zu dem Termin eine Entscheidung verkündet wird.

Die Klägerin, eine Zahnärztin, sagte in dem Verfahren, sie habe sich aus Verantwortung gegenüber ihrer Familie, ihren Patienten und der Gesellschaft impfen lassen. In dem Impfzentrum sei sie aber nicht ausreichend und nur oberflächlich über die möglichen Nebenwirkungen und Risiken des Impfstoffs aufgeklärt worden.

Sie sei wegen des von der Berufsgenossenschaft anerkannten Hörschadens auf der rechten Seite lange krankgeschrieben gewesen und habe immer noch Beschwerden. Im Herbst solle es eine berufliche Wiedereingliederung geben.

ENA: Nutzen der Impfung größer als Risiko

Die Anwälte der Frau verwiesen in ihrer Klagebegründung auch auf die Situation im Frühjahr 2021, als Astrazeneca-Impfungen vorübergehend ausgesetzt worden waren. Grund waren seltene Fälle von Hirnvenenthrombosen (Blutgerinnsel) in Kombination mit einer reduzierten Zahl von Blutplättchen.

Unter anderem die europäische Arzneimittelbehörde EMA nahm die Fälle unter die Lupe. Ergebnis: Der Nutzen der Impfung überwiege eindeutig das Risiko.

Die Anwälte von Astrazeneca verwiesen auf Diagnosen der behandelenden Ärzte, die bei der Frau einen Hörsturz festgestellt hatten. Die Ursachen dafür könnten vielfältig sein und müssten nichts mit der Impfung zu tun haben.

Die Impfungen mit dem Covid-19-Wirkstoff des britisch-schwedischen Herstellers seien zwar kurzzeitig im Frühjahr 2021 ausgesetzt worden, der Impfstoff sei aber immer zugelassen gewesen.

Ähnliche Klage wurde im Januar abgewiesen

Das Landgericht Hof in Bayern hatte im Januar die Klage einer Frau gegen Astrazeneca abgewiesen. Diese hatte nach starken gesundheitlichen Beschwerden, die sie auf eine Impfung mit dem Covid-19-Impfstoff zurückführt, die Firma auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt.

Das Gericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass weder ein Produktfehler noch ein Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff festgestellt werden konnte. Mit der Berufung gegen die Entscheidung befasst sich im Juli nun das Oberlandesgericht Bamberg.

Für die Sicherheit von Impfstoffen ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Laut diesem sind in der EU mehrere Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen. Die Wirksamkeit dieser ist wissenschaftlich erwiesen. (dpa)

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