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© Getty Images (2), freepik (2), Gestaltung: Tagesspiegel

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(K)ein Joint auf dem Balkon?: Was Mieter und Vermieter jetzt wissen müssen

Cannabis ist jetzt legal – das eigene Zuhause wird damit aber nicht gleich zum Kiffer-Paradies. Was gibt es in Mietwohnungen zu beachten? Ein Experte klärt auf.

Seit dem 1. April dieses Jahres ist Kiffen in Deutschland legal, und auch die Aufzucht eigener Hanfpflänzchen ist gestattet – zumindest teilweise, unter Berücksichtigung bestimmter Regeln.

Für den Eigenbedarf und -anbau gelten klare Vorgaben: So dürfen Erwachsene in der Öffentlichkeit beispielsweise nicht mehr als 25 Gramm Cannabis mitführen. Zu Hause darf man maximal 50 Gramm aufbewahren und drei Pflanzen besitzen. In und um jegliche Kinder- und Jugendeinrichtung darf in einem Umkreis von 200 Metern nicht gekifft werden.

Doch welche Regeln gelten, abgesehen von den Besitzmengen, für die heimischen vier Wände? Darf ich meine Wohnung nach Belieben vollqualmen und im Sommer über Stunden hinweg meine Joint-Sammlung auf dem Balkon quarzen? Und wie wird man Mieter los, die über die Stränge schlagen? Alexander Bredereck, Fachanwalt für Mietrecht, kennt die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern.

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