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Für den Rundfunkbeitrag besteht Zahlungspflicht.

© dpa/Nicolas Armer

Aktuelles Urteil zum Rundfunkbeitrag: Auch Gott muss zahlen

Verwaltungsgericht Koblenz: Der Rundfunkbeitrag darf nicht aus religiösen Gründen verweigert werden

Die Ablehnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus religiösen Gründen befreit nicht von der Pflicht, den regulären Rundfunkbeitrag zu zahlen. Das Verwaltungsgericht Koblenz wies in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung die Klage einer Rheinland-Pfälzerin ab, die erklärt hatte, die Inhalte von ARD und ZDF würden sich nicht an den Geboten Gottes ausrichten (AZ: 3 K 697/22.KO).

Die Richter stellten fest, dass es unerheblich sei, ob jemand die ausgestrahlten Inhalte ablehne. Die Gestaltung der Sendungen bleibe „Sache des Rundfunks“ und orientiere sich an publizistischen Kriterien.

Gericht darf nicht über Programmqualität urteilen

Es sei somit nicht die Aufgabe von Gerichten, über die Qualität von Programminhalten zu urteilen. Zudem liege kein Verstoß gegen die durch das Grundgesetz garantierte Glaubensfreiheit vor, wenn das Programm „mitunter Sendungen mit religiösen oder auch dezidiert areligiösen oder auch als religiös anstößig empfundenen Inhalten“ umfasse. Der Rundfunkbeitrag sei jedenfalls nicht mit einem bestimmten weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnis verbunden.

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Bereits vor einigen Jahren hatte in einem anderen Fall aus Rheinland-Pfalz der Pastor einer freikirchlichen Gemeinde erfolglos versucht, sich von der Beitragspflicht befreien zu lassen, weil er das Programm von ARD und ZDF nach eigener Aussage nicht mit seinen religiösen Grundsätzen vereinbaren konnte. Die Rechtmäßigkeit des 2013 auf eine Haushaltsabgabe umgestellten Rundfunkbeitrags hat in den zurückliegenden Jahren viele deutsche Gerichte beschäftigt. Dabei wurde die Regelung bislang stets als grundsätzlich rechtmäßig bestätigt. (epd)

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