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Polizeikräfte tragen eine Klimaaktivistin von der Straße. (Symbolbild)

© Foto: IMAGO/Die Videomanufaktur

„SPD kann zeigen, ob sie es ernst meint“: Berliner CDU legt Vorschlag für längeren Präventivgewahrsam vor

Erst 2021 verkürzte Rot-Grün-Rot den polizeilichen Gewahrsam von vier Tagen auf maximal 48 Stunden. Die Berliner CDU will das nun wieder rückgängig machen.

Die Berliner CDU-Fraktion will wegen der anhaltenden Blockaden durch Klimaaktivisten der Gruppe „Letzte Generation“ den Präventivgewahrsam verschärfen. Dazu legten die Christdemokraten nun einen Antrag zur Änderung des Berliner Sicherheitsgesetzes vor. Damit regiert die CDU auf Innensenatorin Iris Spranger (SPD), die sich dafür ausgesprochen hatte, den Gewahrsam von bislang maximal 48 Stunden auf vier Tage zu verlängern.

Die CDU macht damit tiefe Risse in der rot-grün-roten Koalition deutlich und will die SPD zu einem Bekenntnis zwingen. Denn deren Koalitionspartner Grüne und Linke halten an der bisherigen Regelung fest. „Jetzt kann Innensenatorin Spranger zeigen, ob sie es ernst meint, ob ihr die Sicherheit der Berliner wirklich am Herzen liegt“, sagte CDU-Fraktionschef Kai Wegner. „Wir wollen den Rechtstaat stärken und den Unterbindungsgewahrsam für solche Wiederholungstäter erhöhen. Das ist überfällig, zumal Berlin allen anderen Bundesländern hinterherhinkt.“

Tatsächlich erlauben die meisten Bundesländer längeren Gewahrsam – drei Tagen in Bremen, vier Tage etwa in Brandenburg, am häufigsten sind sieben bis zehn Tagen. Sachsen und Baden-Württemberg erlauben zwei Wochen, Bayern zwei Monate.

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Möglicher Gewahrsam wurde erst 2021 verkürzt

Im Vergleich von Bund und Ländern sind der Berliner Polizei laut CDU beim Gewahrsam „besonders weitgehende Restriktionen“ auferlegt. „Das wird den Gefahrenlagen, denen die Polizei, aber auch andere staatliche Institutionen wie Feuerwehr und Rettungsdienste, sich gerade in Berlin seit einigen Jahren zunehmend gegenübersehen, nicht gerecht“, heißt es in dem CDU-Antrag. Die Berliner Vorschriften verfehlten „den Zweck, bürgerliche Freiheiten zu schützen“. Die bisherige Regelung sei nicht mehr zeitgemäß wie sich bei den Klimaaktionen zeige.

Erst 2021 hatten SPD, Grüne und Linke den möglichen Gewahrsam per Gesetz von vier Tagen auf maximal 48 Stunden verkürzt. Und auch die sind bislang nur theoretisch. In der Regel sind es deutlich weniger. Wird etwa ein Straftäter am Vormittag festgenommen, kann er auf Richterbeschluss nur bis zum Ende des darauffolgenden Tages im Gewahrsam bleiben.

Hinzu kommt, dass die Polizei nach der bisherigen Gesetzeslage begründen muss, dass die „unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat“ wahrscheinlich ist. Diese Prognose zur Wiederholungsgefahr ist nach dem bisherigen Gesetz meist schwer zu begründen.

Die Polizei hatte seit Beginn der Blockaden für mehr als 300 Personen einen Gewahrsam beantragt, den erließen Richter dann in 41 Fällen. Die Statistik der Polizei zeigt aber auch, dass von bislang 460 erfassten Personen fast die Hälfte Mehrfachtäter waren: 180 waren mit zwei bis neun Taten erfasst, 50 weitere mit mehr als zehn Taten.

Die CDU-Fraktion will nun konkretisieren, in welchen Fällen der Gewahrsam verhängt werden kann und Richtern damit mehr Anhaltspunkte geben. Demnach kann sich die Annahme einer Wiederholungsgefahr darauf stützen, dass die Person neue Taten ankündigt oder dazu auffordert, dass sie oder ihre Begleiter Waffen oder Werkzeuge dabei haben, die nach aller Erfahrung für derartige Taten gebraucht werden oder dass die Person in der Vergangenheit bereits mehrfach bei ähnlichen Vorfällen festgestellt wurde.

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