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Polizeikräfte bei einer Razzia beim Remmo-Clan in Berlin.

© imago images/Olaf Wagner

Polizei stellte mehr als zwei Millionen Euro sicher: 25 offene Haftbefehle gegen Clankriminelle in Berlin

Die Innenverwaltung gibt Einblicke in die Lage der Clankriminalität: 16 Straftäter sind in Haft. Die Polizeigewerkschaft schlägt unterdessen vor, Clanimmobilien als Kitas zu nutzen.

In Berlin gibt es zahlreiche offene Haftbefehle gegen Kriminelle, die der Clankriminalität zugeordnet werden. Das geht aus einer Antwort der Senatsinnenverwaltung auf eine schriftliche Anfrage des AfD-Abgeordneten Karsten Wodeit vom 14. Juli hervor. Demnach sind aktuell 25 vollstreckbare Haftbefehle gegen Personen vorhanden, „die dem Phänomen der Clankriminalität zugeordnet werden“ können.

Zudem befinden sich aktuell 16 Clanmitglieder in Berliner Gefängnissen. In sechs Fällen geht es um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, in jeweils drei Fällen um Betrug und Körperverletzung, in jeweils einem Fall um das Fahren ohne Fahrerlaubnis und Diebstahl mit Waffen.

Clankriminalität: 2.190.186 Euro sichergestellt

Was Vermögensabschöpfungen im Bereich der Clankriminalität angeht, gab es im laufenden Jahr einen starken Anstieg. In den ersten sechs Monaten von 2023 stellte die Polizei insgesamt 2.190.186 Euro in fünf Ermittlungsverfahren sicher. Im zweiten Halbjahr 2022 kamen im Vergleich dazu nur 87.905 Euro in zwei Ermittlungsverfahren zusammen. Wie die Innenverwaltung mitteilte, werden Zahlen hierzu erst seit Juli 2022 erfasst.

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Insgesamt gab es im vergangenen Jahr in Berlin 872 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Clankriminalität, ein leichter Anstieg gegenüber 2021 (849 Verfahren).

Geld für 20 zusätzliche Staatsanwälte

Um der Clankriminalität effektiver begegnen zu können, hatte Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) vor Kurzem eine Aufstockung der Justiz angekündigt. Allein bei der Staatsanwaltschaft sind im Bereich der Organisierten Kriminalität Mittel für bis zu 20 zusätzliche Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vorgesehen.

„Wir wollen vermehrt im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren Geld und Vermögenswerte beschlagnahmen, um zu verhindern, dass diese beiseitegeschafft werden“, betonte Badenberg. Es sei eine Herausforderung, die neuen Stellen zu besetzen, gestand Badenberg ein.

Da es sich um komplexe Vorgänge handele, mit Scheinfirmen, Strohmännern oder Kryptowährungen, sollten erfahrene Juristen die neu geschaffenen Positionen besetzen – und jüngere auf deren Stellen nachrücken.

Vorschlag: Clanimmobilien als Kita nutzen?

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wertete das Vorgehen der Justizsenatorin als „Schritt nach vorne“. Kriminelle müssten dort getroffen werden, „wo es ihnen wehtut, und das ist in erster Linie beim Thema Geld“, sagte GdP-Landeschef Stephan Weh.

Nötig seien dafür eine vollständige Beweislastumkehr bei der Vermögensabschöpfung und eine Obergrenze von Bargeldzahlungen, wie es in anderen Ländern bereits praktiziert werde.

Denkbar sei es auch, beschlagnahmtes inkriminiertes Vermögen aus der Organisierten Kriminalität zur Hälfte in die Sicherheitsbehörden – Justiz und Polizei – und zur anderen Hälfte in soziale Einrichtungen zu investieren. „Warum sollten Clanimmobilien nicht in Zukunft als Jugendclub oder Kindertagesstätte genutzt werden?“, sagte Weh. (mit dpa)

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