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Innensenatorin Iris Spranger (SPD)  zeigte sich verwundert darüber, dass ein Tagesspiegel-Reporter wegen eines Berichts ins Visier des LKA geriet.

© picture alliance/dpa/Bernd von Jutrczenka

Ermittlungen gegen Tagesspiegel-Reporter: Berlins Innensenatorin Iris Spranger schaltet sich ein

Der Berliner Staatsschutz ermittelt gegen einen Tagesspiegel-Reporter, weil der über einen problematischen Polizisten berichtet hatte. Erstmals äußert sich nun Iris Spranger zu dem Fall.

Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) hat sich im Fall der Ermittlungen gegen einen Tagesspiegel-Reporter eingeschaltet. Sie zeigte sich verwundert darüber, dass Julius Geiler wegen eines Berichts über einen Polizisten ins Visier des Dezernats für Linksextremismus beim Landeskriminalamt (LKA) geriet.

„Ich war überrascht, dass es ein Verfahren gegen einen bekannten Journalisten des Tagesspiegels gibt. Und ich habe mich gefragt, wie es dazu kam“, sagte Spranger am Mittwoch dem Tagesspiegel.

„Ich erwarte von der Polizei Berlin eine Sensibilität im Umgang mit Journalisten und Medienvertretern“, sagte die Senatorin. Sie habe bereits mit der Polizei besprochen, was besser gemacht werden könne. Sie seien sich einig, dass in solchen Fällen Anschreiben unsensibel seien, auf denen das für Linksextremismus zuständige Dezernat stehe.

„Das wird behoben“, sagte Spranger. Sie habe von der Polizei Informationen zum Fall angefordert, um sich „selbst ein Bild zu machen und sowohl Sachverhalt als auch Maßnahmen bewerten zu können“.

Kein Journalist muss mit Ermittlungen rechnen, wenn er polizeikritisch berichtet.

Iris Spranger (SPD), Innensenatorin

Zugleich versicherte Spranger: „Kein Journalist muss mit Ermittlungen rechnen, wenn er, sie oder ein Team polizeikritisch berichtet.“ Ihre Haltung sei klar: „Als Innen- und Verfassungssenatorin verteidige ich selbstverständlich die Pressefreiheit als eines unserer elementaren Grundrechte.“

Geiler hatte über einen Kriminalhauptkommissar berichtet, der im Verdacht steht, Querdenker-Ideologien zu verbreiten. In erster Instanz war André G. 2022 wegen Missbrauchs des Notrufs 110 zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Dabei ging es im Streit mit dem Personal eines Ostseehotels um die Corona-Maskenpflicht.

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Beamte sitzt für die AfD in der Stadtverordnetenversammlung von Falkensee, dort gab es in der Pandemie tumultartige Szenen, weil er keine Maske trug.

Nach Geilers Bericht stellte G. Strafanzeige – wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens sowie falscher Verdächtigung. Geiler sei Linksextremist und von der Antifa. Der Fall landete beim LKA im Staatsschutz-Dezernat 52, konkret im Kommissariat 521. Es ist zuständig ist für „politisch motivierte Kriminalität – links“.

G. stellte mehrere Anzeigen. Denn Geiler bekam Ende Februar zwei Schreiben – als Beschuldigter und Zeuge: Er sollte aussagen, wie er an die Handynummer des Beamten kam. Der Tagesspiegel hatte die Polizei mehrfach schriftlich und telefonisch zu G. befragt. Auch dazu, ob die Umtriebe des Beamten bekannt seien und ein Disziplinarverfahren einleitet werde. Jedes Mal: keine Antwort.

„Wenn eine Anzeige erstattet wird, muss dieser nachgegangen werden“, sagte Spranger. „Das Legalitätsprinzip verpflichtet die Polizei, bei einem Anfangsverdacht Ermittlungen aufzunehmen.“ Zum konkreten Verfahren könne sie sich nicht äußern. „Aber klar ist: Ich dulde kein extremistisches Gedankengut in den Berliner Sicherheitsbehörden“, sagte sie.

Polizei: Geilers Fall ist keine politisch motivierte Kriminalität

Die Polizei erklärte, dass wegen „der Sensibilität sowie des hohen Rechtsgutes der Pressefreiheit“ beim Staatsschutz auch Pressedelikte bearbeitet werden. Die zuständige Fachdienststelle beim Staatsschutz habe das Verfahren aber nicht dem Bereich „politische motivierte Kriminalität – links“ zugeordnet.

Der Fall wird am Montag auf Initiative der Grüne-Fraktion im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses besprochen. „Es ist skandalös, wie einfach ein Polizist und AfD-Politiker ein Ermittlungsverfahren gegen einen kritischen Journalisten anstoßen und diesen unter Linksextremismusverdacht stellen kann“, sagte der Abgeordnete Ario Mirzaie.

Wenn ein „solch absurdes Ermittlungsverfahren“ eingeleitet werden könne, ohne dass jemand dem Einhalt gebiete, „dann läuft gewaltig was schief bei der Berliner Polizei“, sagte Linke-Innenexperte Niklas Schrader.

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