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 Protest von Klimaaktivisten in Berlin.

© IMAGO/dts Nachrichtenagentur/IMAGO/dts Nachrichtenagentur

Beschleunigt oder schon entschleunigt?: Erste Schnell-Prozesse gegen Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ in Berlin

Unter Schwarz-Rot in Berlin gibt es nun beschleunigte Verfahren gegen Klimaaktivisten wegen Straßenblockaden. Doch die liegen teils lange zurück. Ist das noch gerechtfertigt?

Erstmals kommen in Berlin Klimaaktivisten wegen Blockaden in beschleunigten Verfahren vor Gericht. Am Dienstag stehen die ersten beiden Prozesse vor dem Amtsgericht Tiergarten an. Zwei weitere folgen am 18. und 25. Juli.

Für 25 Fälle hat die Staatsanwaltschaft beschleunigte Verfahren beantragt. Die sind für einfache Fälle mit klarer Beweislage gedacht, sodass die Strafe „auf dem Fuße“ folgen kann.

Doch beim ersten Prozess liegt die Tat zehn Monate zurück. Es geht es um Nötigung und Widerstand gegen Beamte durch einen Aktivisten von „Extinction Rebellion“ im September 2022. Der zweite Prozess richtet sich gegen einen Aktivisten der „Letzten Generation“ wegen Nötigung im November.

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Linke-Politiker kritisiert Blitz-Prozesse bei „Letzter Generation“

Auch in den anderen beiden Blitz-Prozessen im Juli geht es um Taten vom November. Linke-Rechtsexperte Sebastian Schlüsselburg ist erstaunt: „Ich frage mich, ob das beschleunigte Verfahren sind, wenn der Fall mehr als ein halbes Jahr alt ist.“

Nach dem Machtwechsel im Senat hatte die Justiz – wie im schwarz-roten Koalitionsvertrag vereinbart – die beschleunigten Verfahren eingeführt. Eine Weisung der Ressortleitung der CDU-geführten Justizverwaltung hierzu an „das eigene Haus“ oder die Staatsanwaltschaft habe es nicht gegeben, sagte Justizstaatssekretär Dirk Feuerberg.

Noch im September hielt die Staatsanwaltschaft Klimablockaden ungeeignet für Eilprozesse, Nötigung nachzuweisen sei komplex. Nun erklärt die Behörde: Die Zahl der Verfahren steige. Damit Anklagen dennoch in angemessener Zeit erfolgen könnten, sei entschieden worden, für geeignete Fälle „zukünftig vermehrt“ Eilprozesse zu beantragen.

Zudem habe die Staatsanwaltschaft Erfahrung gesammelt, daher „erscheint eine solche Eignung im Einzelfall nicht ausgeschlossen“.

Justizstaatssekretär Feuerberg verwies darauf, dass die Staatsanwaltschaft meist ohnehin Strafbefehle beantrage, Richter diese ohne Verhandlung erließen – die Angeklagten aber meist Widerspruch einlegten. Deshalb komme es zu Prozessen. Am Ende entschieden immer Richter, ob Schnellverfahren möglich seien.

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