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Verspätungen, Ausfälle, verlorenes Gepäck: Deutlich mehr Fluggastklagen in Berlin und Brandenburg als anderswo
Auf 10.000 Passagiere kommen am Flughafen BER 6,8 Klagen. Zum Vergleich: in Frankfurt am Main sind es nur 2,6. Das zeigen Zahlen einer Verbraucherschutzplattform.
Von Joana Nietfeld
Ein ausgefallener Flug kann einen ganzen Urlaub ruinieren. Genau wie ein verlorener Koffer. Damit Fluggäste das nicht machtlos hinnehmen müssen, hat die EU 2004 die sogenannte Fluggastrechte-Verordnung erlassen. Der zufolge haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung. Das heißt: Sofern Airlines die nicht binnen weniger Tage – nach der Aufforderung – veranlassen, können Fluggäste Klage erheben. Und diese wurden im vergangenen Jahr häufig erhoben. Besonders am BER.
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