zum Hauptinhalt
Roman Huber, geschäftsführender Bundesvorstand von Mehr Demokratie e.V. vor dem Bundesverfassungsgericht.

© dpa

Streit um Ceta: Verfassungsgericht billigt vorläufige Anwendung von Kanada-Abkommen

Rund 200.000 Menschen forderten 2016 einen Stopp des Handelsabkommens. Karlsruhe hat alle fünf Version „Bürgerklagen“ nun abgewiesen.

Das Bundesverfassungsgericht hat alle fünf Klagen von Kritikern des europäisch-kanadischen Handelsabkommens Ceta endgültig abgewiesen. Der Beschluss zur vorläufigen Anwendung des Abkommens aus dem Oktober 2016 sei nicht zu beanstanden, teilten die Karlsruher Richterinnen und Richter am Dienstag nach rund fünfeinhalb Jahren Verfahrensdauer mit.

Damals hatten sie in einer Eilentscheidung vorerst grünes Licht für die deutsche Beteiligung gegeben, aber dafür Auflagen gemacht. (Az. 2 BvR 1368/16 u.a.)

[Wenn Sie aktuelle Nachrichten aus Berlin, Deutschland und der Welt live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

An dem vorgesehenen Gerichts- und Ausschusssystem äußern die Richter des Zweiten Senats deutliche Zweifel. Für eine Entscheidung darüber ist es aber zu früh. Sollte die Ampel-Koalition Ceta trotzdem unverändert ratifizieren, bräuchte es neue Klagen in Karlsruhe.

Kritiker verweisen auf mangelnden Umwelt- und Verbraucherschutz

Die Massenproteste gegen den Handelspakt der EU mit Kanada sind weitgehend verstummt. Kritiker des Abkommens hatten 2016 breiten Widerstand mobilisiert: Der „Bürgerklage“ des Aktionsbündnisses „Nein zu Ceta“ der Organisationen Foodwatch, Campact und Mehr Demokratie schlossen sich mehr als 125.000 Unterstützer an.

Parallel trug eine pensionierte Musiklehrerin aus Nordrhein-Westfalen mit ihrem Man rund 68.000 Vollmachten zusammen. Die Klägerinnen und Kläger befürchten, dass Ceta ihre politischen Mitwirkungsrechte beschneidet. Umwelt- und Verbraucherschutz würden dem freien Handel untergeordnet. Auch die Linksfraktion des damaligen Bundestags hatte geklagt.

Weniger Handelshemmnisse sprechen für Ceta

Befürworter betonen vor allem den weitgehenden Wegfall on Zöllen und Handelshemmnissen. EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen zog im Juni 2021 bei einem Treffen mit Kanadas Premierminister Justin Trudeau eine positive Bilanz: 2019 sei der Handel bei Waren um 25 Prozent gewachsen, bei Dienstleistungen um 39 Prozent.

Die spannende Frage dürfte nun sein, wie die neue Bundesregierung auf die Karlsruher Entscheidung reagiert. Die Grünen hatten sich in ihrem Wahlprogramm darauf festgelegt, Ceta wegen Defiziten beim Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz nicht in seiner jetzigen Fassung zu ratifizieren.

Im Koalitionsvertrag mit SPD und FDP ist vereinbart: „Die Entscheidung über die Ratifizierung des Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) treffen wir nach Abschluss der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht.“ (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false