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Ein ICE im Berliner Hauptbahnhof.

© Foto: picture alliance/dpa/ Carsten Koall

Sommerangebot für Kurzentschlossene: Die Deutsche Bahn verkauft ICE-Tickets für unter zehn Euro

Wer bis Ende Juli kürzere Strecken auf der Schiene zurücklegen möchte, kann bei der Deutschen Bahn kräftig sparen. Der Konzern hat für die Aktion mehr als eine Million Tickets parat.

Die Deutsche Bahn bietet in diesem Sommer ICE- und IC-Tickets für unter zehn Euro für kurze Strecken an. Erhältlich seien die Tickets ab 9,90 Euro zwischen dem 11. Juni und dem 31. Juli, wie die Bahn am Mittwoch mitteilte.

Die Fahrscheine gelten dann für kürzere Strecken wie Köln-Düsseldorf, Hamburg-Bremen, Dresden-Leipzig oder Augsburg-München.

Fahrgäste mit einer Bahncard 25 oder 50 könnten nach Angaben der Bahn dann schon für 7,40 Euro im Fernverkehr unterwegs sein, wie es weiter hieß, da der Rabatt von 25 Prozent gewährt wird.

Insgesamt stehen in dem Aktionszeitraum mehr als eine Million Tickets zur Verfügung, wie die Bahn weiter mitteilte. Die Fahrscheine sind für die zweite Klasse gültig und können online oder über die DB-Verkaufsstellen erworben werden.

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Geänderte Fahrgastrechte zum 7. Juni

Für die Fahrgastrechte auf der Schiene tritt ab dem 7. Juni eine neue EU-Verordnung in Kraft. So gibt es künftig Szenarien, bei denen der Entschädigungsanspruch entfällt.

Liegen „außergewöhnliche Umstände vor“, sind Eisenbahnunternehmen laut Artikel 19 der Verordnung nicht mehr zur Zahlung verpflichtet.

Dazu zählen laut neuer EU-Verordnung extreme Witterungsbedingungen, große Naturkatastrophen, schwere Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit oder Terrorismus. Auch bei „Verschulden eines Fahrgasts“ fällt die Erstattung weg oder wenn Menschen das Gleis betreten, Kabel gestohlen werden oder es einen Notfall im Zug gibt.

„Die Vorgaben zur höheren Gewalt sind zu unpräzise formuliert“, kritisiert Gregor Kolbe vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Er geht davon aus, dass Gerichte entscheiden werden, wann es sich etwa um außergewöhnliche Wetterlagen handelt.

Nach Angaben der Bahn werden Kundinnen und Kunden bei Verspätungen durch Unwetter wie Stürme oder Hochwasser auch in Zukunft entschädigt. Bei Ereignissen wie der Jahrhundertflut im Ahrtal 2021 falle der gesetzliche Anspruch zwar weg, die Bahn wolle sich aber jeden Einzelfall anschauen und den Fahrgästen gegebenenfalls mit Gutscheinen entgegenkommen.

Anders sieht es bei Kabeldiebstahl oder Polizeieinsätzen am Gleis aus. Hier zahlt die Bahn künftig keine Entschädigung mehr bei Verspätungen. Unberührt bleibt das Vorgehen im Streikfall. Hier wird die Bahn weiterhin entschädigen. (AFP, dpa)

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