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Ein ICE der Deutschen Bahn auf den Schienen am Bahnhof Köln Deutz (Symbolbild)

© imago images/Future Image/Christoph Hardt

Sauberkeit und Pünktlichkeit: Deutsche Bahn behandelt Spitzenpolitiker bevorzugt

Die Bahn trifft offenbar besondere Vorkehrungen, wenn Spitzenpolitiker und Prominente mit ihr durchs Land fahren. Dafür soll es sogar eine Konzernregelung geben.

Für Spitzenpolitiker und Prominente mit einem hohen Sicherheitsstatus gibt es bei der Bahn besondere Vorkehrungen. „Im Schienenverkehr – ebenso wie im Straßen- oder im Luftverkehr – muss teils auch auf Grundlage von Vorgaben der Sicherheitsbehörden dem besonderen Schutz- und Sicherheitsbedürfnis exponierter Personen des öffentlichen Lebens Rechnung getragen werden“, teilte die Bahn am Freitag auf Anfrage mit. Bei der Bahn gebe es dafür eine Konzernregelung aus dem Jahr 2010. Darüber berichtete der „Spiegel“.

Dem Bericht zufolge sieht die Richtlinie unter anderem vor, dass Züge vor solchen Fahrten besonders sorgfältig überprüft werden – auf Sauberkeit und Funktionstüchtigkeit. Gebe es an Letzterem auch nur den geringsten Zweifel, werde der Zug noch vor der Fahrt ausgetauscht.

Leitstellen und Stellwerke hätten die Anweisung sicherzustellen, dass für den Zug nach Möglichkeit alle Signale auf Grün stehen. Die Deutsche Bahn machte am Freitag zunächst keine Angaben zu den konkreten Regeln.

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„Klar ist: Die Beförderung erfolgt im Rahmen eines öffentlichen Fahrplans, es werden auch keine Sonderhalte gewährt. Ebenso reisen die Passagiere auf eigene Kosten mit regulären Tickets“, teilte ein Sprecher mit. Bahn-Vorstände könnten die Richtlinie zudem nicht in Anspruch nehmen.

Dass Spitzenpolitiker von der Bahn besonders behandelt werden, ist nicht neu. Schon vor der Fusion der Deutschen Bundesbahn mit der Deutschen Reichsbahn nach der Wiedervereinigung gab es eine entsprechende Richtlinie, berichtet der „Spiegel“.

Auf 16 Seiten sei dort der Ablauf von VIP-Fahrten aufgelistet gewesen, schreibt das Nachrichtenmagazin. So hieß es dort etwa: „Die Wagen müssen gründlich gereinigt, mit den erforderlichen Geräten und Stoffen ausgerüstet und der Witterung entsprechend vorgeheizt sein.“ Zudem solle „in den Nachtstunden während des Aufenthalts … weitgehend Ruhe herrschen. Beim Rangieren ist Lärm möglichst zu vermeiden“. (mit dpa)

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