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Elektronische Krankschreibung: Diese Änderungen gelten ab 2023
Eine Arbeitsrechtlerin beantwortet die wichtigsten Fragen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Von Claudia Obmann
Der gelbe Schein vom Arzt verschwindet: Gesetzlich Versicherte kriegen bei einer Krankschreibung in Zukunft keinen Durchschlag der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für ihren Arbeitgeber mehr in die Hand gedrückt. Ab dem 1. Januar 2023 informiert stattdessen die Krankenkasse den Chef elektronisch über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
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