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Wirtschaft: „Gaskonzerne demonstrieren ihre Marktmacht“

Verbraucherzentrale hält Preisbindung an Erdöl für überholt, doch Experten sehen keinen schnellen Wechsel in ihrer Praxis

Berlin - Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hält die von mehreren Erdgasversorgern angekündigten Preiserhöhungen für ungerechtfertigt. Die Koppelung der Gaspreise an die Preisentwicklung beim Erdöl sei historisch gerechtfertigt gewesen. „Heute hat sich diese Regelung aber überholt“, sagte der Energieexperte des Verbands, Holger Krawinkel, dem Tagesspiegel. Erdgas spiele inzwischen eine größere Rolle als Erdöl in der Wärmeversorgung, und der Ausbau der Leitungsnetze sei weitgehend abgeschlossen. Die Begründung der Versorgungskonzerne, dass die Ölpreisbindung dem Verbraucherschutz diene, „zeigt nur die Marktmacht der Anbieter“, kritisiert Krawinkel.

Auch nach Ansicht des Präsidenten des Bundeskartellamtes, Ulf Böge, ist die bestehende Koppelung von Gas- und Ölpreisen, die vor über drei Jahrzehnten vereinbart wurde, nicht mehr zeitgemäß. Das Kartellamt hat deshalb mehrere Unternehmen aufgefordert, die angekündigten Erhöhungen zu begründen. So will die Essener Ruhrgas ihre Preise zum 1. Oktober um sieben bis acht Prozent anheben. Auch RWE kündigte höhere Gaspreise an, nannte aber noch keine Zahl. Der norddeutsche Versorger EWE, der auch in Brandenburg Versorgungsnetze betreibt, erhöht zum 1. September für seine rund 700 000 Kunden den Gaspreis pro Kilowattstunde um 0,46 auf 3,94 Cent einschließlich Mehrwertsteuer (das sind plus 13,2 Prozent). Eon Hanse mit 480 000 Gaskunden im Norden peilt ebenfalls eine Anhebung zum 1. Oktober an, noch ohne das Ausmaß konkret anzugeben. Der Bundesverband der Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) verteidigt die Versorger gegen Kritik an den geplanten Preiserhöhungen. „Die Ölpreisbindung ist keine Einbahnstraße nach oben, sondern gewährleistet, dass die Gaspreise bei fallenden Ölpreisen sinken“, heißt es beim BGW.

Die Kopplung der Preise ist nicht staatlich festgelegt, sondern beruht seit Jahrzehnten auf freiwilligen Vertragsvereinbarungen der zumeist ausländischen Gasproduzenten und der nationalen Verteiler wie Ruhrgas. Das war international Praxis. Die Preisklausel sollte die Gaskunden vor allzu großen Preisschwankungen schützen und der Erdgasindustrie ausreichende Gewinne zur Finanzierung ihrer hohen Investitionen in Förderanlagen und Netze garantieren.

Dieter Schmitt, Chef des Lehrstuhls für Energiewirtschaft an der Universität Essen, „kann sich eine Welt ohne Preisbindung durchaus vorstellen“. Voraussetzung sei aber ein funktionierender Markt mit einer Erdgasbörse. Doch den gebe es trotz der eingeleiteten Liberalisierung der Energiemärkte noch nicht. Solange aber ein Gashändler keine Möglichkeit habe, kurzfristig seinen Lieferanten zu wechseln oder große Mengen zuzukaufen, solange „ist die Forderung nach Abschaffung der Kopplungsklauseln in den Verträgen müßig“.

Vertragsexperten wie Kai Uwe Pritzschke von der international tätigen Kanzlei Linklaters Oppenhoff & Rädler weisen zudem darauf hin, dass Ruhrgas oder RWE kurzfristig gar nicht aus ihren Verträgen aussteigen könnten. Solche Gaslieferverträge seien auf 20 bis 30 Jahre angelegt. Das wertet Pritzsche auch als einen Beitrag zur Versorgungssicherheit. „Da sind die Unternehmen selbst in einer schwierigen Lage.“

Für die Verbraucherzentrale ist das kein Argument. In Großbritannien lägen die Erdgaspreise für Haushaltskunden um 30 Prozent unter dem deutschen Niveau, heißt es. Die Bindung an die Ölpreise sei längst nicht mehr in allen Ländern üblich.

Dieter Fockenbrock

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