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Boris Becker, ehemaliger Tennis-Spieler, sitzt auf der Bühne der Digital-Messe OMR in den Messehallen.

© dpa/Marcus Brandt

Von Restschulden befreit: Boris Beckers Insolvenzverfahren in Großbritannien ist beendet

Auf freiem Fuß ist der frühere Tennisstar Boris Becker längst schon wieder. Was blieb, war das Insolvenzverfahren gegen ihn. Doch auch das ist nun abgeschlossen.

Ex-Tennisprofi Boris Becker ist nach Angaben seines Anwalts nicht mehr insolvent. „In Folge einer Einigung mit seinen Insolvenzverwaltern wurde die in 2017 eröffnete, private Insolvenz von Boris Becker durch eine gestrige Entscheidung des High Court in London rechtskräftig beendet“, teilte Anwalt Christian-Oliver Moser am Donnerstag im Namen des 56-Jährigen der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Gericht habe die sofortige Restschuldbefreiung angeordnet. Das bedeute, „dass unser Mandant von jeglicher weiteren Haftung aus den Insolvenzschulden befreit ist“.

Beckers Eintrag im Insolvenzregister war am Donnerstag noch einsehbar. Die zuständige britische Insolvenzbehörde bestätigte der dpa, dass Beckers Insolvenz an diesem Samstag (27. April) aufgehoben werde. Mit der Entlassung aus der Insolvenz enden nach Angaben der Behörde alle Auflagen im Zusammenhang mit diesem Verfahren.

Der dreifache Wimbledon-Sieger war Ende April 2022 in London zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er seinen Insolvenzverwaltern Vermögenswerte in Millionenhöhe verschwiegen hatte. Er kam im Dezember 2022 aufgrund einer Sonderregelung für ausländische Häftlinge vorzeitig frei, wurde umgehend nach Deutschland abgeschoben und darf britischen Medien zufolge frühestens im Oktober 2024 wieder in seine ehemalige Wahlheimat Großbritannien einreisen.

Das Insolvenzverfahren wurde aber unabhängig davon fortgesetzt. Einen Teil seiner Einnahmen musste Becker weiter an die Insolvenzverwalter abtreten. In diesem Punkt hat er sich nun nach Angaben seines Anwalts geeinigt.

Die Bedingungen der Einigung mit den Insolvenzverwaltern seien vertraulich, hieß es in der Mitteilung von Anwalt Moser weiter. Becker werde sich „zu diesem Zeitpunkt nicht weiter zu diesem Verfahren und anderen Details äußern“. (dpa)

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