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Potsdam-Mittelmark: Urteil gegen Model-Mörder rechtskräftig BGH verwirft Revision des Sado-Würgers

Beelitz / Karlsruhe - Es bleibt dabei: Der Dinosaurierforscher und Hobbyfotograf Michael F. bleibt für zehn Jahre hinter Gittern.

Beelitz / Karlsruhe - Es bleibt dabei: Der Dinosaurierforscher und Hobbyfotograf Michael F. bleibt für zehn Jahre hinter Gittern. Der 39-jährige Mainzer hatte im Juli 2008 in Beelitz-Heilstätten das 20-jährige Hobby-Model Anja P. in einer Ferienwohnung mit einer Bratpfanne betäubt, erwürgt und sich anschließend an ihr vergangen. Aus Sicht von Michael F. handelte es sich um einen „Unfall bei Sado-Maso-Spielen“, das Landgericht verurteilte ihn im August 2009 derweil wegen Mordes in Tateinheit mit Störung der Totenruhe. F’s Revision gegen das Landgerichts-Urteil ist gescheitert: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Beschwerde als „unbegründet“ verworfen (Aktenzeichen 5 StR 70/10), teilte das Landgericht gestern mit.

In Karlsruhe sieht man sogar zusätzlich das Mordmerkmal der „Heimtücke“ erfüllt, wobei ein längerer Gefängnisaufenthalt ausgeschlossen wurde. Die Strafzumessung hatte sich „maßgeblich an der Bewertung des bizarren Tatbildes vor dem Hintergrund des psychischen Zustands des Angeklagten zu orientieren“, wie es im Beschluss des BGH heißt. Das Landgerichts-Urteil ist damit rechtskräftig, Michael F. war bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung in den Maßregelvollzug eingewiesen worden.

Kritisch merkt der BGH an, dass über weite Teile des 250 Seiten dicken und „überlangen“ Landgerichtsurteils Texte mit sadistischem und pornografischem Inhalt zitiert und teilweise sogar mit pornografischen Bildern ergänzt wurden. Um die Schuldfähigkeit und Gefährlichkeit des Angeklagten zu belegen, wäre eine „prägnante Zusammenfassung unbedingt vorzugswürdig gewesen“, befanden die Karlsruher Richter des 5. Strafsenats: „Die mit solcher Darstellung verbundenen Bewertungen gehören zu den notwendigen richterlichen Aufgaben bei der Urteilsfassung.“

Das Landgericht war schon während der Hauptverhandlung im vergangenen Jahr von der Nebenklage für die ausführlich zitierten pornografischen Texte aus dem Besitz des Täters kritisiert worden, die sich nicht auf Anja P. bezogen: „Für die Eltern des Mordopfers ist diese Art der Urteilsfassung unerträglich gewesen“, sagte Rechtsanwalt Johannes Eisenberg gestern gegenüber den PNN. „Die Weitergabe des Urteils gereicht an das Verbreiten pornografischer Texte.“ hkx

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