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Potsdam-Mittelmark: Kein Rettungsweg auf die Autobahn

Landesbetrieb Straßenwesen sieht Flüchtlingsunterkunft in der Nähe der A10 bei Töplitz kritisch

Werder (Havel) - Der Landesbetrieb Straßenwesen hat Bedenken gegen eine Flüchtlingsunterkunft auf dem Schwarzen Berg in Töplitz angemeldet. In unmittelbarer Nähe befindet sich die Autobahn 10. Entlang der Autobahn gebe es keine wirksamen Schutzeinrichtungen, die das Betreten, zum Beispiel durch spielende Kinder, verhindern, heißt es in einem Schreiben des Landesbetriebs an die „Stabsstelle Asyl“ im Landratsamt.

Zwar gebe es einen Zaun am Rastplatz, der sich auf Höhe der geplanten Flüchtlingsunterkunft befindet. Der ließe sich aber mühelos umgehen und biete weder Schutz für untergebrachte Personen noch die Gewähr, dass die Autobahn nicht unberechtigt betreten wird und Menschen gefährdet werden, heißt es weiter.

Dem Vernehmen nach ist der Landesbetrieb Straßenwesen bei dem Thema besonders sensibilisiert, weil sich im Oktober vergangenen Jahres ein tödlicher Unfall auf dem Autobahnabschnitt ereignet hat. Ein Fußgänger war zwischen Phöben und Leest von einem Kleintransporter erfasst worden. Offenbar wollte er über die Autobahnbrücke die Wegstrecke von Werder abkürzen, eine andere Havelbrücke gibt es im Umfeld nicht. Dass diese Abkürzung auch von Asylbewerbern genutzt werden könnte, die auf dem abgelegenen Schwarzen Berg bei Töplitz leben sollen, scheint naheliegend.

In einer zweiten Frage hat die Autobahnabteilung des Landesbetriebs dem Landratsamt eine Absage erteilt: Da die Zuwegung zum geplanten Asylbewerberheim – einer früheren Bauarbeiterunterkunft – weitgehend unbefestigt ist, hat das Landratsamt beantragt, vom Autobahnrastplatz aus eine Abfahrt für Rettungsfahrzeuge einzurichten. Bei einem Vor-Ort-Termin war im Dezember ein Polizeiauto im Schlamm steckengeblieben. Eine eigene Autobahnabfahrt sei allerdings nicht möglich, wie der Landesbetrieb dazu schreibt. „Es werden ausnahmslos keine Zufahrten von oder zur Autobahn außerhalb der dafür vorgesehenen Anschlussstellen errichtet“, heißt es mit mehreren Gesetzesverweisen zur Begründung. Die Erschließung der Asylunterkunft – auch für Rettungsfahrzeuge – könne nur über das „nachgeordnete Straßennetz“ erfolgen. Und zwar auch um die Gefahr der Mautflucht zu unterbinden.

Der Töplitzer Ortsvorsteher Frank Ringel hat in einem Schreiben an Vizelandrat Christian Stein (CDU) mit Blick auf die Stellungnahme des Landesbetriebes darum gebeten, die Pläne für dieses Flüchtlingsheim nun erneut zu prüfen. „Das Gefahrenpotential kann die Eignung und beabsichtigte Nutzung der Einrichtung in Frage stellen“, sagte Ringel gegenüber den PNN. Im Landratsamt sieht man das anders: Weder der fehlende Zaun an der Autobahn noch die unzulässige Erschließung über den Autobahnparkplatz seien K.-o.-Kriterien zur Nutzung des Objektes, sagte Kreissprecher Kai-Uwe Schwinzert auf Anfrage. „Wir können ebenso gut den unbefestigten Weg abschottern.“ Auch der Bau eines Zaunes sei kein Hindernis für ein Flüchtlingsheim. „Bei der Flämingkaserne haben wir schließlich auch einen Zaun um das Objekt gesetzt.“

Ortsvorsteher Ringel stellt sich allerdings die Frage, ob Kosten und Nutzen dann noch im Verhältnis stehen würden, zumal die Zufahrt zum früheren Bauarbeiterhostel nur drei Meter breit sei und in einer Sackgasse ende. Er zweifelt auch, ob es dem Landratsamt gelingt, die Autobahn so einzuzäunen, dass sie nicht doch von Asylbewerbern als Abkürzung nach Werder genutzt wird. Außerdem bestehen im Ort Zweifel, ob Integrationsarbeit für den Standort, der zweieinhalb Kilometer von der Töplitzer Ortsmitte entfernt ist, gelingen kann. Zuletzt war eine Eröffnung der Töplitzer Asylunterkunft im März geplant. Jetzt heißt es aus dem Landratsamt: „Nicht vor Ostern.“ Henry Klix

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