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Gesundheitscampus Herrmannswerder Potsdam, Schule für Pflegeberufe.

© Andreas Klaer

Exklusiv

Streit ums Geld: Hoffbauer-Stiftung in Herrmannswerder klagt gegen Ministerium

Gegen Finanzierungsregeln des Gesundheitsministeriums gibt es eine zweite Klage aus Potsdam. Diesmal kommt sie aus Hermannswerder.

Nach dem Klinikum „Ernst von Bergmann“ klagt ein weiterer Gesundheitsbetrieb aus Potsdam gegen Finanzregeln des brandenburgischen Sozialministeriums. Es geht um den sogenannten Gesundheitscampus Potsdam mit Sitz auf Hermannswerder, ein gemeinsames Ausbildungszentrum der Hoffbauer-Stiftung, des Potsdamer Bergmann-Klinikums und des Evangelischen Diakonissenhauses Berlin Teltow Lehnin. Versprochen werden „Ausbildungen in der ganzen Bandbreite der Gesundheitsberufe“, es geht um rund 900 Plätze für junge Menschen.

Allerdings: Das Geld, das das Land dafür zahlt, reicht längst nicht aus. Das zumindest sagte Geschäftsführer Frank Hohn, auch Chef der Hoffbauer-Stiftung, den PNN auf Anfrage. Er hat deswegen eine Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eingereicht.

Frank Hohn, Vorstandschef der Hoffbauer-Stiftung.

© Ottmar Winter

Die Finanzierung würden sich Krankenkassen und Land teilen, wobei das Gesundheitsministerium über Pauschalen die gesamte „Hardware“ trage, wie es Hohn nennt. Dazu gehörten Tisch, Stühle, Computer, aber eben auch Gebäudekosten. Dafür reiche das Ministerium 200 Euro pro Schüler und Jahr aus. Nötig sei aber mindestens das Siebenfache, so Hohn – also 1400 Euro. „Das wollen wir jetzt juristisch überprüfen lassen.“

Das von Ursula Nonnemacher (Grüne) geführte Gesundheitsministerium hält sich zu dem Vorgang bedeckt. Sprecher Dominik Lenz bat um Verständnis, „dass wir uns zu laufenden Verfahren grundsätzlich nicht äußern können“.

Bereits Ende vergangenen Jahres war bekannt geworden, dass auch das kommunale Bergmann-Klinikum gegen Finanzierungsregeln des Gesundheitsministeriums klagt – eine pikante Gemengelage, weil Vertreter der öffentlichen Hand gegeneinander vor Gericht ziehen. Über Jahre hatte das Potsdamer Großkrankenhaus bereits kritisiert, dass es vom Land zu wenig Zuschüsse für seine Investitionen erhalte. Mit dem Gerichtsverfahren wendet sich das Klinikum gegen die im Herbst 2021 geänderte „Verordnung zur Festsetzung der Investitionspauschalen für die Krankenhäuser“. Zu dem genauen Inhalt der Klage hatten sich auch hier beide Seiten in Stillschweigen gehüllt.

Termine für dieses Verfahren und auch die Klage der Hoffbauer-Stiftung sind noch nicht publik geworden. Allerdings dauern solche Prozesse am OVG erfahrungsgemäß meist mehr als ein Jahr, bis es zur Verhandlung kommt.

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