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Die Flamme eines Gasherdes brennt in einer Küche.

© Frank Rumpenhorst/dpa

So geht die Dezemberhilfe in Potsdam: Wer die Entlastung für Kosten von Gas und Fernwärme bekommt

Die städtische EWP hat ihren Kundenservice wegen hoher Nachfrage verdoppelt. Nur Kunden mit Dauerauftrag müssen für die Soforthilfe aktiv werden.

Dezemberhilfe, Gaspreisbremse, Strompreisbremse - der Beratungsbedarf der Potsdamer*innen rund um die Entlastungsmaßnahmen des Bundes ist groß. Der städtische Energieversorger Energie und Wasser Potsdam (EWP) hat die Kapazitäten beim Kundenservice deswegen verdoppelt, wie die EWP-Geschäftsführer Christiane Preuß und Eckard Veil auf PNN-Anfrage erklärte. Das Angebot werde rege angenommen: „Deshalb kann es mittlerweile zu längeren Wartezeiten bei der Telefonberatung oder im Kundencenter kommen.“

Die Erstattung des Dezember-Abschlages muss von den Gas-Kund*innen der EWP nicht extra beantragt werden, betont die EWP auf ihrer Homepage. Dennoch müssen die Kund*innen in bestimmten Fällen aktiv werden: und zwar dann, wenn sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben. Sie müssen ihn für Dezember unterbrechen, rät die EWP. Wer die Summe bereits überwiesen hat, dem gehe die Soforthilfe aber nicht verloren: Der Betrag werde dann bei der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt.

Die Dezemberhilfe steht auch Fernwärme-Kunden zu. Kund*innen, die zum Dezember ihre Jahresrechnung bekommen, erhalten die Dezemberhilfe laut EWP als Gutschrift innerhalb der Rechnung. Kund*innen, die später abgerechnet werden, erhalten den Betrag ausgezahlt. Mieter*innen mit Fernwärme müssen sich gedulden: Sie sollten die Dezemberhilfe mit der nächsten jährlichen Heiz- und Nebenkostenabrechnung durch ihren Vermieter erhalten - also 2023.

EWP-Chefs appellieren zum sparsamen Umgang mit Strom, Gas und Fernwärme im Winter

Die Umsetzung der Dezemberhilfe bedeutet für die EWP „einen erheblichen Mehraufwand“, erklärte das Unternehmen. Die Regelungen, die bisher zu den geplanten Preisdeckeln für Gas und Strom bekannt sind, „übertreffen diesen Aufwand noch um ein Vielfaches“. So müsse die Software tiefgreifend geändert werden. Zudem müsse die EWP die finanziellen Ausfälle beim Bund anmelden und Erstattungen beantragen. Die verantwortlichen Kolleg*innen „arbeiten zum Teil rund um die Uhr, um den Anforderungen des Gesetzgebers gerecht zu werden“, erklärt das EWP-Führungsduo.

Eventuelle Sparanstrengungen der Potsdamer:innen beim Gas könnten wegen der milden Witterung im Herbst noch nicht bewertet werden. Die EWP-Chefs appellieren zum sparsamen Umgang mit Strom, Gas und Fernwärme auch in den kalten Wintermonaten.

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