zum Hauptinhalt
Beim Prozess im Landgericht Potsdam.

© Henri Kramer/PNN

Prozess nach Raub und Messerattacke: Angeklagter Potsdamer bestreitet die wichtigsten Vorwürfe

Am Landgericht Potsdam hat am Freitag der Prozess gegen einen Mann begonnen. Ihm wird unter anderem Gewalt gegen einen Tramfahrer vorgeworfen.

Von

Nach einem mutmaßlichen Messerangriff gegen einen Tramfahrer und einem Raub wird einem Potsdamer seit Freitag der Prozess gemacht. Wegen mehrerer Vorwürfe muss er sich am Landgericht verantworten: Ende Mai 2022 soll der damals 27-Jährige nach einer Auseinandersetzung mit einem Straßenbahnfahrer diesem mehrfach ins Gesicht geschlagen und ihm auch mit einem Klappmesser zweimal in den linken Oberschenkel gestochen haben. Ferner soll er zwei Tage später einem anderen Mann das Handy, 150 Euro sowie die EC-Karte geraubt haben – nachdem er ihm mit seinem Klappmesser bedrohte.

Allerdings: Diese und weitere Vorwürfe bestreitet der Angeklagte. So habe er sich gegen den Tramfahrer wehren müssen, weil dieser ihn gewürgt habe, sagte er. Dabei habe er ihn mit einem scharfen Gegenstand „gepiekt“, wie es der Discounter-Mitarbeiter nannte. Gelogen sei der Vorwurf, dass er den Tramfahrer mit den Worten „Du bist tot“ angegriffen haben soll. Anlass der Auseinandersetzung war, dass er die Tür der Tram für einen Freund offen hielt – obwohl der Fahrer losfahren wollte.

Für denselben Tag muss sich der junge Mann auch wegen eines weiteren Vorwurfs verantworten: Wegen eines Streits mit einem Busfahrer hatte er eine Bierflasche gegen die Frontscheibe des Fahrzeugs geworfen. Das räumte er auch ein, stark alkoholisiert sei er dabei gewesen: „Das war voll die dumme Aktion.“

Zwei Tage danach spielte sich der Raub ab, der dem Mann ebenfalls zur Last gelegt wird – doch laut dem Beschuldigten scheint es ein großes Missverständnis zu geben. Er wies die Anklage zurück. Der mutmaßlich Ausgeraubte, den der Angeklagte schon aus früheren Zeiten kennt, habe ihm freiwillig zehn Euro zahlen wollen, die er ihm noch schulde. Als die beiden dann in einer Sparkasse angekommen waren, gab der Bekannte aber die Pin seiner EC-Karte dreimal falsch ein. Zu einer Bedrohung, noch dazu mit seinem Messer, sei es nicht gekommen, betonte der Angeklagte.

Noch drei Verhandlungstage sollen bis Ende November klären, ob der Angeklagte wirklich unschuldig ist.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false