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Das Potsdamer Bergmann-Klinikum.

© Ottmar Winter

Update

Neues Gutachten zeigt Probleme auf: Keine einheitliche Bezahlung im Bergmann-Konzern möglich

Die Stadtpolitik muss aus Sicht einer Anwaltskanzlei einen Teil der Beschlüsse zu besseren Tarifen im kommunalen Gesundheitsunternehmen zurücknehmen – das sind die Gründe.

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Anders als von der Stadtpolitik beschlossen können einzelne Töchter des Bergmann-Klinikums nicht in die Tarifstruktur des öffentlichen Dienstes (TVöD) überführt werden. Zu diesem Schluss kommt ein jetzt vom Sozialdezernat bekannt gemachtes Gutachten der bekannten Verwaltungsrechtskanzlei Dombert.

Damit muss die Bezahlung in der Poliklinik, im Medizinischen Versorgungszentrum und in der Ernst von Bergmann Sozial gemeinnützige GmbH so bleiben wie bisher. Zugleich sollen die Stadtverordneten die schon Mitte 2020 gefallenen TVöD-Beschlüsse für diese drei Gesellschaften zurücknehmen, sieht eine neue Vorlage für die Sitzung des Kommunalparlaments am 7. Dezember vor.

Eine unzulässige Beihilfe nach EU-Recht.

Aus dem Gutachten zur nicht möglichen TVöD-Einführung in drei Töchtern des Bergmann-Klinikums

Im Kern geht es um folgendes Problem: Laut Gutachten würde der TVöD diese drei Unternehmensteile in die roten Zahlen stürzen, es bestehe die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit. Wenn in diesen Fällen aber die Stadt mit Zahlungen aushilft, würde es sich dann um „eine unzulässige Beihilfe nach EU-Recht“ handeln – da sie ihre medizinischen oder sozialen Dienste auf einem freien Markt anbieten, die laut EU nicht verfälscht werden soll.

So würden zum Beispiel Ergotherapeuten, vielfältige private Pflegedienstleister und Unternehmen der kirchlichen Wohlfahrtpflege schon diejenigen Leistungen am Markt anbieten, die auch die besagten Kliniktöchter mit im Portfolio haben. Die Bergmann-Sozial-gGmbH wiederum vergüte die eigenen Mitarbeitenden bereits heute im Branchenvergleich überdurchschnittlich, heißt es in der Vorlage.

Zudem rät die Dombert-Studie davon ab, die Schwierigkeiten dadurch umschiffen zu wollen, dass man die besagten Töchterfirmen auflöst – und die Leistungen dann zum TVöD-Lohn in der Muttergesellschaft angeboten werden. Das ändere nichts daran, dass die besagten Leistungen „nicht beihilfefähig“ seien. Ferner sei eine „Vermischung“ von ambulanter vertragsärztlicher und stationärer Versorgung in einem Unternehmen „gesetzlich nicht vorgesehen“, warnt der Gutachter. Die Folgen wären „nicht kalkulierbare Haftungsrisiken“, auch weil „völlig unterschiedliche Kostenträger und Abrechnungsvorschriften“ beachtet werden müssten. Damit käme die Muttergesellschaft „schnell“ in den Verdacht „des Abrechnungsbetrugs“, so die Einschätzung.

Wie berichtet hatte die Stadtpolitik Mitte 2020 den Grundsatzbeschluss zum TVöD getroffen. Das ist mit Millionen-Mehrkosten verbunden, auch für den städtischen Haushalt. Zugleich befindet sich das Klinikum – wie viele andere Häuser bundesweit auch – in einer finanziell generell problematischen Lage.

Die Nachricht sorgte am Freitag bereits für Debatten. So teilte der Sozial.Linken-Fraktionsvorsitzende Stefan Wollenberg mit: „Es ist ein Skandal, das rechtliche Rahmensetzungen eine gleichwertige Bezahlung der Mitarbeitenden im Klinikum offenbar verhindern.“ Das zeige einmal mehr: Gesundheit dürfe keine Ware und die Gesundheitsversorgung kein Tummelplatz für den Markt sein, so Wollenberg. Und: „Die Stadt und das Klinikums sind nun gefragt, nach Wegen zu suchen, eine rechtskonforme Bezahlung nach TVöD für die Mitarbeitenden in den ambulanten Bereichen zu suchen.“

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