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Tor am Eingang zum Studio Babelsberg.

© Thilo Rückeis/Thilo Rückeis

Mehrere Klagen laufen: US-Übernahme von Studio Babelsberg verzögert sich

Aktionäre stellen die Höhe der Barabfindung von 3,65 Euro je Aktie infrage. Das Wertgutachten wird angezweifelt.

Die Übernahme von Studio Babelsberg an eine deutsche Tochterfirma der Fondsgesellschaften der US-amerikanischen TPG Real Estate Partners (TREP) verzögert sich. Nach PNN-Informationen soll es zwei Klagen gegen den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geben, der in einer außerordentlichen Hauptversammlung vor einem Monat von einer Mehrheit der Aktionärsstimmen beschlossen wurde.

Wie der Aktionärsvertreter Michael Kunert von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger erklärte, sei darunter eine Sammelklage mehrerer Aktionärsvertreter. Unter anderem wende sich eine Klage gegen die Höhe der sogenannten Barabfindung von 3,65 Euro je Aktie, die Aktionäre erhalten können, wenn sie ihre Anteile an den Mehrheitsaktionär des Studios, die deutsche Tochterfirma Kino Bidco GmbH, veräußern wollen. Demnach werde das Wertgutachten, das für die Höhe der Barabfindung wichtig sei, angezweifelt, so Kunert.

Am 1. April dieses Jahres unterstellte das Studio seine Leitung der Mehrheitsaktionärin Kino Bidco. Sie ist 100-prozentige Tochterfirma des US-Filmstudio-Betreibers Cinespace Studios. Der wiederum wird von Fondsgesellschaften der TREP gehalten, einer Plattform für Immobilieninvestments. Die TREP hatte bereits seit Anfang 2022 die deutliche Mehrheit an der Studio Babelsberg AG übernommen. Damals hieß es, mindestens 75 Prozent der Aktionäre hätten das Angebot angenommen, ihre Anteile an die TREP zu verkaufen.

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