zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Feuerwehrbeamte bekommen Geld für Mehrarbeit

Oberverwaltungsgericht: Städte müssen Überstunden auszahlen. Urteil zu Potsdam am 1. Juli

Berlin/Potsdam – Auf die Stadt Potsdam kommt möglicherweise eine hohe finanzielle Belastung im siebenstelligen Bereich für den Ausgleich geleisteter Überstunden bei der Berufsfeuerwehr zu. Wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am gestrigen Freitag mitteilte, müssen Städte in Brandenburg ihren verbeamteten Feuerwehrleuten Entschädigung für einen Teil der Überstunden gewähren. Entsprechende Berufungen der Städte gegen Urteile in der Vorinstanz an den Verwaltungsgerichten Potsdam und Cottbus seien in einem Musterverfahren zurückgewiesen worden, hieß es.

Die Urteile beziehen sich auf Cottbus und Oranienburg. Allerdings steht eine Entscheidung in sieben Fällen der Feuerwehr Potsdam noch aus. Das Urteil in diesen Verfahren soll am 1. Juli fallen.

Die Feuerwehrbeamten hatten erfolgreich geltend gemacht, dass sie im Schichtdienst im Jahresdurchschnitt 56 Wochenstunden leisten müssen. Dies verstoße gegen die europäische Arbeitszeitrichtlinie, die maximal 48 Wochenstunden zulasse, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Eine Revision gegen die Urteile wurde nicht zugelassen. (Urteile vom 18. Juni 2015: OVG 6 B 19.15, OVG 6 B 26-29.15, OVG 6 B 31.15 und OVG 6 B 32.15).

Die verhandelten Fälle betreffen den Zeitraum von 2007 bis 2013. Die im 24-Stunden-Schichtdienst eingesetzten Feuerwehrbeamten wurden auf der Grundlage der im Land Brandenburg einschlägigen Arbeitszeitverordnungen zu einem Dienst mit Arbeitszeiten (einschließlich Bereitschaftsdienst) herangezogen, die im Jahresdurchschnitt regelmäßig 56 Wochenstunden betrugen. Die arbeitszeitrechtlichen Regelungen in Brandenburg sahen zur Ermittlung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit einen Bezugszeitraum von zwölf Monaten vor, der nach Auffassung des Senats mit den Vorgaben der Arbeitszeitrichtlinie nicht in Einklang steht.

Stadtsprecher Jan Brunzlow betonte, dass die Urteile Potsdam nur indirekt betreffen. Allerdings ähnelten sich die Fälle, weshalb davon auszugehen sei, auch „in unseren Fällen die Berufung abgelehnt wird“. Weitere Schritte könnten erst mit Bekanntgabe des Urteils erfolgen, schrieb auch der Fachbereichsleiter Feuerwehr der Landeshauptstadt Potsdam, Wolfgang Hülsebeck, in einer Mitarbeiterinformation. Das Schreiben liegt den PNN vor. Es werde mit allen Kollegen, die mögliche Ansprüche hätten, individuelle Abstimmungsgespräche in der Dienststelle geführt, hieß es.

Zu den möglicherweise entstehenden Kosten für die Stadt konnte Sprecher Brunzlow keine Angaben machen. In den vergangenen Jahren seien „wissend um den Streit“ Rückstellungen im siebenstelligen Bereich gebildet worden. Man gehe davon aus, dass diese Gelder ausreichen.Stefan Engelbrecht (mit dpa)

Stefan Engelbrecht (mit dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false