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Landeshauptstadt: Drei Flächen verkauft

17 der Griebnitzsee-Ufergrundstücke bereits privat

17 der Griebnitzsee-Ufergrundstücke bereits privat Babelsberg – Trübe ist derzeit die Stimmung bei vielen Griebnitzseeanliegern. Durch eine Eilentscheidung des Cottbuser Landgerichts ist nämlich der Verkauf der ehemaligen Mauergrundstücke durch die Oberfinanzdirektion (OFD) an private Erwerber gestoppt worden. Erst wenn über die Klage der Stadt gegen die OFD entschieden ist, wird feststehen, wer Eigentümer sein kann. Drei Villenbesitzer am See können aber schon frohlocken, denn nach der Entscheidung, Potsdam kein Vorkaufsrecht zuzubilligen, hatte die OFD nichts Eiligeres zu tun gehabt, als schnell die ersten Verkäufe zu tätigen. Noch vor der Eilentscheidung des Landgerichts am Montag hatte die Bundesbehörde bereits drei Seegrundstücke verkauft. Nach PNN-Informationen standen zudem weitere neun Grundstücke kurz vor dem Verkauf, teilweise war sogar schon die Kaufsumme hinterlegt worden. Und so sieht die Grundstückssituation am Babelsberger Seeufer derzeit aus: Von den 34 Grundstücken, durch die sich der Ex-Kolonnenweg aus DDR-Grenzerzeiten zieht, sind 17 komplett bis zum Ufer privat: Zu den drei jetzt veräußerten Flächen kommen 14 Grundstücke hinzu, die entweder einen jüdischen Besitzer haben oder jüdische Vorbesitzer hatten. Bei den 17 anderen Grundstücken besteht weiterhin Kaufinteresse von Anliegern. Doch die Stadt will in dem Klageverfahren gegen die OFD erreichen, dass die Entscheidung der Bundesbehörde zugunsten der privaten Anlieger rückgängig gemacht wird – und selbst kaufen dürfen. Das Landgericht bescheinigte der Stadt in der Begründung zum Verkaufsstopp auch, dass Potsdam „schlüssig“ das Bestehen eines Erwerbsanspruchs dargestellt habe – eine für die Stadt wichtige Aussage. Morgen jedoch könnte die Stimmung bei der Stadt schon wieder kippen: Besitzer der rückübertragenen Ufergrundstücke wollen Oberbürgermeister Jann Jakobs verbieten, ihren Besitz zu betreten – eine Retourkutsche dafür, dass Jakobs Anfang Oktober den von Eigentümern kurzzeitig abgesperrten Kolonnenweg wieder herstellen ließ. Bekommen die Grundstückseigner Recht, hieße dies zugleich, dass der Kolonnenweg – entgegen städtischer Meinung – eben nicht öffentlich gewidmet ist. Um Zugriff zu bekommen, müsste die Stadt dann jüdische Grundstücke enteignen – ein Politikum. Hinzu käme, dass sich der Kaufpreis nochmals erhöhen würde, weil dann der Wertverlust für das gesamte Grundstück einberechnet werden müsste. Ohnehin muss die Stadt davon ausgehen, dass die OFD selbst im Falle eines Sieges der Stadt vor Gericht auf dem Kaufpreis von 115 Euro je Quadratmeter beharrt – dies ist auch der Preis für die Anlieger. Gesamtkaufsumme dann: bis zu 8,5 Millionen Euro.

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