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Aus dem GERICHTSSAAL: Diebstähle teuer bezahlt

Aus dem GERICHTSSAAL Renate R.* (57) schämt sich schrecklich, vor Gericht erscheinen zu müssen.

Aus dem GERICHTSSAAL Renate R.* (57) schämt sich schrecklich, vor Gericht erscheinen zu müssen. Die Arbeitslose stahl am 24. November 2004 bei „Kaufland“ drei DVDs im Gesamtwert von 27,97 Euro. „Warum tun Sie so etwas?“, fragt die Richterin. Es waren Filme mit solch schönen Titeln wie „Schokolade zum Frühstück“ oder „Liebe auf Umwegen“. „Hätten Sie Brot, Eier, Käse oder Speck geklaut, wäre das zwar auch strafbar, aber noch zu verstehen.“ Nun kullern die Tränen bei der Potsdamerin. „Ich weiß auch nicht, was in diesem Moment über mich gekommen ist“, schluchzt sie. Mit gesenktem Kopf nimmt sie das Urteil im beschleunigten Verfahren– 20 Tagessätze zu je 25 Euro – entgegen. „Bin ich jetzt vorbestraft?“, fragt die gelernte Ökonomin. Die Vorsitzende nickt. „Aber wenn Sie ein Führungszeugnis benötigen, steht es nicht drin“, beruhigt sie die Angeklagte. „Dort werden erst Strafen über 90 Tagessätze eingetragen.“ Auch Mirko M.* (25) machte bei „Kaufland“ lange Finger. Der Lockenkopf benötigte ein Präsent für eine Party, zu der er am 13. November des Vorjahres eingeladen war. Er entwendete eine Flasche Whisky für 10,99 Euro, wurde prompt vom Detektiv erwischt. „Ein ganz unbeschriebenes Blatt sind Sie ja nicht“, wirft die Richterin ein. „Betrug und Urkundenfälschung stehen in Ihrem Register. Der Angeklagte gesteht freimütig, in der Vergangenheit einen Studentenausweis gefälscht zu haben, um in den Genuss kostenloser Eisenbahnkilometer zu gelangen. „Das war ein Strafbefehl. Vor Gericht musste ich da nicht erscheinen.“ Die Tragweite seines Tuns sei ihm erst bewusst geworden, als klar war, dass er auf die Anklagebank müsse, meint der Studiosus. Das Urteil: 20 Tagessätze a 10 Euro. (*Namen geändert.) Hoga

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