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Landeshauptstadt: Bürgervorschläge eingearbeitet Verwaltung legt morgen den Stadtverordneten neue Straßenreinigungssatzung 2004 vor

Eine neue Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung für 2004 hat die Stadtverwaltung jetzt vorbereitet. Sie wird morgen in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.

Eine neue Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung für 2004 hat die Stadtverwaltung jetzt vorbereitet. Sie wird morgen in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Eine neue Satzung sei vor allem durch die vollzogene Eingemeindung von sieben Ortschaften notwendig geworden, teilt die Stadt mit. Ein weiterer Grund seien Veränderungen der Reinigungsart oder des -umfangs, die sich durch Um- oder Ausbau von Straßen ergeben. Man habe beim Erstellen der neuen Reinigungssatzung außerdem Vorschläge von Bürgern geprüft und zum Teil eingearbeitet. Dies betreffe sowohl die Herausnahme von Straßen aus der städtischen Reinigung als auch die Änderung der Reinigungsart. Die Reinigungsklassen, darauf weist die Verwaltung ausdrücklich hin, seien inhaltlich nicht verändert worden. Dies schließe auch ein, dass mit Ausnahme der Reinigung des Bereiches Hauptbahnhof Potsdam-Süd alle Anlieger verpflichtet seien, die Gehwege und andere Flächen zwischen Fahrbahn und Grundstücksgrenze eigenverantwortlich zu reinigen und im Winter von Schnee und Eis zu befreien. Eine Neuerung im Jahr 2004 werde die Umstellung des Gebührenmaßstabes von der Länge der erschlossenen Grundstücksseite (Frontlänge) auf die Berechnung nach Quadratwurzel der Grundstücksfläche sein. Der Vorteil der Umstellung bestehe einerseits in einem wesentlich geringeren Verwaltungsaufwand, da die Fläche eines Grundstückes in jedem Fall Bestandteil des Automatisierten Liegenschaftsbuches sei und für jedes Grundstück ohne zusätzliche Messungen zur Verfügung stehe. Zum anderen, schreibt die Verwaltung, werde der Gebührenmaßstab der Quadratwurzel der Fläche eines Grundstücks für die Veranlagung der Straßenreinigungsgebühr als eine gerechtere Form in vielen Kommunen (z. B. Cottbus) angewendet, weil die durch den Zuschnitt der Grundstücke bedingten Zufälligkeiten vermieden würden. Hinweise und Fragen von Grundstückseigentümern in Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung dieses Gebührenmaßstabes werde die Verwaltung kurzfristig prüfen und beantworten. PNN

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