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Aus dem GERICHTSSAAL: Bombenexplosion angekündigt

Anonymer Anrufer wurde sehr schnell ermittelt

Aus dem GERICHTSSAALAnonymer Anrufer wurde sehr schnell ermittelt Da sich Bernd B. (51, Name geändert) am 9. Dezember 2004 partout nicht entsinnen konnte, per Notruf eine Bombenexplosion angekündigt zu haben, der einzige Polizeizeuge ebenfalls unter Erinnerungslücken litt, setzte Amtsrichterin Kerstin Devriel das Verfahren aus. Zum neuen Termin sollten alle an der Aufklärung der Straftat beteiligten Beamten geladen, zur Feststellung der Schuldfähigkeit des wegen zahlreicher kleinerer Delikte Vorbestraften zudem ein Gutachter eingeschaltet werden. Beinahe wäre der gestrige Verhandlungstag ebenfalls geplatzt. Der Leiter des Einsatzes tauchte in den Akten nur als Randfigur auf. Seine Präsenz während der Verhandlung schien deshalb nicht vonnöten. Weil seine Kollegen ein halbes Jahr nach dem Vorfall nicht mehr allzu viel wussten, telefonierte die Vorsitzende den Hauptkommissar an seinem freien Tag herbei. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, in der Nacht des 12. Juli 2004 mit seinem Handy wiederholt die Notrufnummer 110 der Polizei angewählt zu haben. Gegen 3.15 Uhr soll der offensichtlich Betrunkene angekündigt haben, am Tag der Oberbürgermeisterwahl das Stadthaus oder ein anderes Wahllokal in die Luft fliegen zu lassen, wenn sich „die rot-grüne Scheiße Jakobs“ nicht verpisse. Rund 40 Minuten später habe dieselbe Stimme erklärt, sie würde nur eine leichte Brandbombe zünden. Um 4.51 Uhr soll der Anrufer vermeldet haben, er werde nichts in die Luft jagen, sondern nur den „Schweineverein der Idioten“ bei dem Bürgermeister Jakobs in Brand setzen. Roland T. (41), Einsatzbearbeiter in der Polizei-Notrufzentrale, nahm einen der Anrufe von Bernd B. entgegen. „Er wollte seinen Namen nicht nennen. Aber auf unserem Display erschien seine Handy-Nummer.“ Als er selbige anwählte, meldete sich der Anrufbeantworter mit dem Namen des Telefonbesitzers. Mit Hilfe des Einwohnermeldeamtes war dessen Anschrift schnell ermittelt, so der Beamte. Wenig später seien zwei Streifenwagen auf dem Weg zum Schlaatz gewesen. „Wir klingelten und klopften an der betreffenden Wohnungstür. Irgendwann öffnete Herr B. Er war mit 2,44 Promille stark alkoholisiert, aber nicht besonders überrascht, als wir ihn mit dem Tatvorwurf konfrontierten“, berichtete der damalige Einsatzleiter Jörg Sch. (47). Nachdem die Wohnung vergeblich auf Sprengstoff durchsucht wurde, sei Bernd B. in den Gewahrsam verfrachtet worden. „Er war immerhin noch so klar, dass er sich Sorgen um seine Katzen machte.“ Der Gerichtsmediziner ging von eingeschränkter Schuldfähigkeit des Alkoholgewöhnten aus. Staatsanwalt Ralf Roggenbuck wollte Bernd B. wegen Missbrauchs von Notrufen und Vortäuschens einer Straftat für ein halbes Jahr ins Gefängnis schicken. Die Vorsitzende verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung. Hoga

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