Immunität von AfD-Fraktionschef aufgehoben: Wohnung von Alexander Gauland in Potsdam durchsucht
Der Bundestag hat die Immunität von AfD-Fraktionschef Alexander Gauland aufgehoben. Sein Haus in Potsdam wurde am Vormittag durchsucht.
- Marion Kaufmann
- Valerie Barsig
- Jost Müller-Neuhof
- Sven Lemkemeyer
Berlin/Potsdam - Wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ist das Wohnhaus von AfD-Fraktionschef Alexander Gauland in Potsdam am Vormittag zwischen 11.30 und 13 Uhr durchsucht worden. Nach der Durchsuchung verließen acht Personen mit zwei dünnen DIN-A4-Umschlägen mit Akten das Haus, darunter Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Sie fuhren in Autos mit Berliner und Münchener Kennzeichen davon. Die geplante Durchsuchung hatte am Morgen bereits die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Nadja Niesen, auf PNN-Anfrage bestätigt. Zuerst hatte der Focus Online berichtet, dass der Bundestag Gaulands Immunität aufgehoben habe. Laut Niesen wurde die Immunität um 11 Uhr aufgehoben.
Laut Focus handelt es sich um ein privates Steuerdelikt. Um bei Abgeordneten Durchsuchungen anzustellen oder sie anzuklagen, muss ihre Immunität aufgehoben werden. Dies geschieht in einem speziellen Bundestagsausschuss - so auch bei Gauland. Laut Focus Online habe sich ein großer Teil der AfD-Fraktion bei der Abstimmung enthalten, die anderen fünf Fraktionen stimmten für die Aufhebung der Immunität. Durchsucht werden solle auch ein Objekt in Frankfurt am Main, so die Staatsanwaltschaft.
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Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermittelt seit März 2019 gegen Gauland wegen einer privaten Steuerangelegenheit. Gauland bestätigte der der "taz", dass seine Wohnung in Potsdam durchsucht wurde. Fraktionssprecher Christian Lüth erklärte, man erachte das Ermittlungsverfahren und die Ermittlungsmaßnahmen als "ungerechtfertigt und unverhältnismäßig". Der Zeitung sagte er zudem, gehe um eine Summe im vierstelligen Bereich und um mögliche Fehler bei der gemeinsamen Veranlagung mit seiner Ehefrau. Gauland ist demnach mit seiner ehemaligen Partnerin, die in Frankfurt wohnt, noch verheiratet, lebt aber seit vielen Jahren mit einer neuen Lebensgefährtin in Potsdam.
Weitere Ermittlungen
Auch gegen eine weitere Politikerin wird ermittelt: Dabei geht es um die CDU-Abgeordnete Karin Strenz. Worum es in diesem Fall konkret ging, blieb zunächst unklar.
Im vergangenen Jahr hatte der Bundestag gegen Strenz eine Geldstrafe von knapp 20.000 Euro verhängt, weil sie als Mitglied der Parlamentarierversammlung des Europarats in einen Skandal um Bestechungsgelder aus der autoritär regierten Kaukasus-Republik Aserbaidschan verwickelt war.
Laut Grundgesetz darf ein Abgeordneter wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung nur mit Genehmigung des Bundestags zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden. Strafverfahren oder Inhaftierungen sind auf Verlangen des Parlaments umgehend auszusetzen.
Mit den Vorschriften sollte als Lehre aus der Vergangenheit verhindert werden, dass Staatsanwaltschaften willkürlich gegen Abgeordnete vorgehen und dadurch die Arbeit der Parlamente lahmlegen.
Durchsuchungen nur nach Beschluss des Bundestags möglich
Seit Bestehen der Bundesrepublik hat diese Schutzfunktion jedoch an Bedeutung verloren. Der Bundestag genehmigt Ermittlungsverfahren zu Beginn der Legislaturperiode pauschal. Die Strafverfolger sind allerdings in der Pflicht, ihre Absichten beim Parlamentspräsidenten anzuzeigen.
Nur für weitergehende Maßnahmen, etwa Durchsuchungen, Anklagen oder Strafbefehle, muss das Parlament weitere Beschlüsse fassen. Diese Genehmigung wird dann umgangssprachlich als "Aufhebung" der Immunität bezeichnet. (mit dpa, AFP)
Zunächst hatten wir berichtet, die Durchsuchung sei bereits abgeschlossen. Dies beruhte aber auf einem Missverständnis.
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