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Neuzugang Snowi ist sonst nicht so schüchtern, hat ein sehr freundliches und aufgeschlossenes Naturell, sagt die Leiterin des Tierheimes in Falkensee, Heike Wegner.

© Tagesspiegel/Silvia Passow

Mehr Platz für die Katz : Diese Vorgaben gelten jetzt für Brandenburgs Tierheime

Tiere aus Tierheimen dürfen in Brandenburg ab sofort nur noch an Menschen ab 18 Jahren vermittelt werden. Der neue Erlass wurde am Montag vorgestellt.

Von Silvia Passow

Vor zwei Jahren erhob der Landestierschutzverband schwere Vorwürfe gegen die Betreiber des Tierheimes in Wesendahl (Märkisch-Oderland). Es hatte schwere Mängel in der Tierhaltung gegeben. Die Situation dort soll sich inzwischen gebessert haben. Dieser Vorfall und die Tatsache, dass der letzte Tierheim–Erlass aus dem Jahr 1996 stammte, waren Anlass für eine Überarbeitung, sagte die Verbraucherschutz-Staatssekretärin, Antje Töpfer (Grüne), am Montag in Falkensee. Dort wurde der neue Erlass im Tierheim vorgestellt.

Der neue Erlass verweist auf artspezifische Haltungsanforderungen auf Grundlage wissenschaftlicher Empfehlungen. Es wird nicht mehr allgemein auf das Tierschutzgesetz verwiesen. Der Erlass führt konkret auf, was das für die Tierheime bedeutet und worauf sie zukünftig achten müssen.

Alter für die Abgabe von Tieren hochgesetzt

Geändert hat sich die Altersgrenze zur Abgabe von Heimtieren. Durften die Heime bisher an Personen ab 16 Jahren vermitteln, ist dies nunmehr erst ab 18 Jahren möglich. Jedes Tierheim soll vertraglich an einen Tierarzt oder Tierärztin gebunden sein. Diese/r soll einmal wöchentlich Bestandsuntersuchungen durchführen. Bisher war dies alle zwei Wochen vorgesehen. Und: Katzen und Hunde müssen mit einem ISO-Transponder gekennzeichnet und registriert sein. Mit diesem implantierten Chip lassen sich die Halter der Tiere ermitteln.

Auch Regelungen zu Lagerräumen und die Anforderungen an Fütterung und Tränken wurden überarbeitet. Die Räumlichkeiten müssen den Anforderungen der Tierart entsprechen, es muss neben den normalen Unterkünften auch ein Krankenabteil und eine Quarantänestation geben. Die Tierheime müssen nachweisen, dass Unbefugte nicht einfach so in das Gebäude hinein und Tiere nicht unbeabsichtigt hinausgelangen. Und: Es darf kein Tierheimtier eingeschläfert werden. Für diese Maßnahme braucht es einen vernünftigen Grund.

Staatssekretärin Antje Töpfer, die Landestierschutzbeauftragte Anne Zinke und die zweite Vorsitzende im Tierheim Falkensee Vivien Moedebeck (v.l.) besuchen das Hundehaus und deren Bewohner im Tierheim Falkensee.

© Tagesspiegel/Silvia Passow

Töpfer lobte zunächst die Arbeit in den Tierheimen. „Sie sind erste Aufnahmestelle für Tiere in Not. Für diese oft ehrenamtliche Arbeit bin ich allen Beteiligten sehr dankbar“, sagte sie. Der neue Erlass sei in Zusammenarbeit mit Tierschutzvereinen, Amtstierärzten und der Landestierschutzbeauftragten entstanden. Dabei sei es ihr sehr wichtig gewesen, einen gut umsetzbaren Erlass zu formulieren.

Die Landestierschutzbeauftragte, Anne Zinke, war am Montag ebenfalls in Falkensee. Sie betonte: „Einige Brandenburger Tierheime verwenden bereits sehr gute Muster-Tierheimordnungen des Deutschen Tierschutzbundes, aber längst nicht alle. Deshalb bin ich sehr froh, dass wir gemeinsam den neuen Erlass erarbeitet haben und nun vorstellen können.“

Tierschützer loben Erlass

Auch der Vorsitzende des Landestierschutzverbandes Brandenburg, Rico Lange, sieht den neuen Erlass positiv. „Der neue Tierheim-Erlass gibt den Tieren, die in Brandenburger Tierheimen auf ein neues Zuhause warten, einen einheitlichen Standard. Die bisher größtenteils gelebte Praxis in den uns angeschlossenen Tierheimen wird hiermit rechtlich verankert und schafft so klare Verhältnisse in der Zusammenarbeit mit den Veterinärämtern. Wir sind froh und dankbar, nun brandenburgweit einen einheitlichen Maßstab zu haben, der mehr Tierwohl garantiert“, sagte er.

Er habe auch von anderen Tierschutzvereinen ein positives Feedback bekommen. Damit die Vereine die Tiere auch versorgen können, brauche es Kraft, fügte Lange an. „Und mit Kraft meine ich Finanzen“, setzte er hinzu und sagte, hier wären auch die Kommunen in der Pflicht.

Eine Vorgabe, bis wann die rund 50 Tierheime im Land die Inhalte des Erlasses umgesetzt haben müssen, gibt es nicht. Für neu öffnende Tierheime soll er bindend sein. Ganz ohne finanzielle Unterstützung wird das nicht umzusetzen sein, weiß auch Töpfer. „Die Situation der Tierheime ist deutschlandweit sehr angespannt. Viele sind mit Tieren überfüllt, die während der Corona-Pandemie angeschafft wurden und nun abgegeben werden.“ Nahezu alle Tierheime kämpften an der Grenze ihrer Aufnahmekapazität, sagte Töpfer. Gleichzeitig würden die deutlich gestiegenen Preise für Energie, Tierfutter und Tierarztkosten die Situation der Tierheime verschärfen.

„Die Landesregierung hat im letzten Jahr 500.000 Euro aus dem Brandenburg-Paket als Soforthilfe zur Verfügung gestellt, entsprechend den gestellten Anträgen wurden rund 110.000 Euro an Tierheime ausgezahlt. In diesem Jahr werden wir aus dem Brandenburg-Paket bis zu 130.000 Euro zur Verfügung stellen. Und mit der Tierheim-Förderrichtlinie unterstützt das Land Tierheime bei Investitionen pro Jahr mit 130.000 Euro“, sagte Töpfe weiter.

Zu diesen Belastungen kommen Extrem-Situationen hinzu, wie man sie im Tierheim Falkensee gerade durchlebt. Bereits im Juli wurden dort 23 Katzen aufgenommen und mit ihnen zog eine Hautpilzerkrankung ins Tierheim ein. Bis heute sind nicht alle Katzen kuriert, die Therapie ist aufwendig, die Tiere müssen in Quarantäne, regelmäßig gebadet werden und Medikamente bekommen. Aufwand und Kosten sind immens.

Tierheimleiterin Heike Wegner stellt Snowi vor. Bevor er in eines der Katzenzimmer darf, muss der aufgefundene Kater von einem Tierarzt untersucht werden.

© Tagesspiegel/Silvia Passow

74 bis 76 Katzen kann das Tierheim eigentlich aufnehmen, im Moment sind 40 Katzen vor Ort und sorgen für volle Auslastung, sagte Tierheimleiterin Heike Wegner. Dazu werden sieben Hunde, vier Kaninchen und vier kleine, afrikanische Papageien versorgt.

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