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In Brandenburg sind im vergangenen Jahr 1085 Wohnungen zwangsgeräumt worden

© dpa/Julian Stratenschulte

Leichter Rückgang: Weniger Zwangsräumungen in Brandenburg

Wenn die Miete nicht bezahlt werden kann, droht die Zwangsräumung. Doch nicht immer hat ein Räumungsauftrag Erfolg

In Brandenburg sind im vergangenen Jahr 1085 Wohnungen zwangsgeräumt worden. Das waren 19 Wohnungen weniger als im Jahr 2021, wie aus der Antwort des Infrastrukturministeriums in Potsdam auf eine Anfrage aus der Linke-Landtagsfraktion hervorgeht. Im Gegensatz dazu haben die Anträge auf Wohnungsräumungen durch Gerichtsvollzieher zugenommen. Im Jahr 2021 verfügten die Amtsgerichte 1554 Räumungsaufträge, im vergangenen Jahr waren es 1714.

Der Vorsitzende des Brandenburger Landesverbands der Deutschen Gerichtsvollzieher Bund, Stefan Meyer, führt die Differenz zwischen beantragten und vollzogenen Wohnungsräumungen unter anderem auf die steigende Kooperation zwischen Räumungsschuldnern und Vermietern zurück. „Die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt führt immer häufiger dazu, dass es zwischen beiden Seiten zu einer Einigung ohne Zwangsräumung kommt“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Oftmals gelinge es auch den örtlichen Einrichtungen der Sozialhilfe Zwangsräumungen durch eine Übereinkunft zwischen beiden Parteien abzuwenden.

Laut Ministerium darf eine Wohnungsräumung nur vollzogen werden, wenn Ersatzwohnraum zur Verfügung gestellt wird. Nach Zugang einer Räumungsklage durch ein Gericht könnten die Mieterinnen und Mieter Hilfe bei einer Schuldnerberatung, beim Mieterverein oder der Verbraucherzentrale suchen. Haben sich die Mieter zu der Räumungsklage noch nicht geäußert, sei eine kostenlose anwaltliche Beratung möglich. Um Zwangsräumungen zu verhindern, dürften die Behörden auf Antrag des Mieters Bürgergeld an die Vermieter zahlen. (dpa)

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