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ARCHIV - 24.10.2022, Brandenburg, Guben: Das Logo der Brandenburger Polizei mit rotem Adler und Schriftzug auf der Uniform eines Polizeibeamten, aufgenommen bei der Festveranstaltung zum Abschluss des Projekts "deutsch-polnisches Polizeiteam Guben/ Gubin·.
Brandenburgs Innenministerium hat keinen Überblick über die geleisteten Überstunden bei der Polizei im Land. (zu dpa «Innenministerium: Keine Statistik zu Überstunden bei der Polizei») Foto: Monika Skolimowska/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Monika Skolimowska

Innenministerium Brandenburg: Keine Statistik zu Überstunden bei der Polizei

Die Polizeibeamten in Brandenburg klagen über ein zu hohes Arbeitspensum. Das Innenministerium als Dienstherr führt jedoch keine Statistik zu den geleisteten Überstunden.

Von Wilhelm Pischke, dpa

Brandenburgs Innenministerium hat keinen Überblick über die geleisteten Überstunden bei der Polizei im Land. „Es erfolgt weder eine zentrale Erfassung der Zeitguthaben und der angeordneten Mehrarbeit noch werden separate Statistiken geführt“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Dabei sei die „Protokollierung der Überstunden ein praktisches Kontrollinstrument zur Beurteilung der Arbeitsbelastung innerhalb der Polizei“, kritisierte ein Sprecher der Polizeigewerkschaft in Brandenburg.

In anderen Bundesländern können die Überstunden der Polizei vom jeweiligen Innenministerium ermittelt werden. In Sachsen-Anhalt leisteten die Polizeibeamten nach Angaben des dortigen Innenministeriums etwa im vergangenen Jahr mehr als 200 000 Überstunden. In Hamburg werden die Zahlen in jedem Quartal erhoben. Die Landespolizei in Brandenburg ist dem Innenministerium des Bundeslandes unterstellt.

„Warum durch das Ministerium Überstunden in der Polizei nicht in einer Statistik erfasst werden, kann von uns nicht nachvollzogen werden“, führte der Sprecher der Polizeigewerkschaft aus. Die Arbeitsbelastung bei der Landespolizei sei „sehr hoch“.

„Dienstlich angeordnete Mehrarbeit“ sei innerhalb von sechs Monaten durch Freizeit auszugleichen, erklärte der Sprecher des Innenministeriums. In Ausnahmefällen könnten auch die Überstunden vergütet werden. „In den letzten Jahren ist lediglich in Einzelfällen eine Vergütung erfolgt“, so der Sprecher. „Die Kosten können nicht pauschal benannt werden, da diese vom Umfang der Mehrarbeit abhängig sind.“ (dpa)

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