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Wer kennt die Wahrheit? Und wer erzählt sie? Der Maskenmann-Prozess ist einer der merkwürdigeren der vergangenen Jahre.

© dpa

"Maskenmann"-Prozess: Hat der Kripo-Chef die Ermittlungen behindert?

Neues aus dem "Maskenmnann"-Prozess: Die Polizeibeamten wurden nach eigenen Angaben bei ihrer Ermittlungsarbeit behindert. Der Leiter der Ermittlungsgruppe wies die Vorwürfe aber zurück.

Frankfurt (Oder)  - Der Leiter der Ermittlungsgruppe im "Maskenmann"-Fall hat vor Gericht ausgesagt, nach der Entführung eines Bankers in Ostbrandenburg 2012 keine Richtung bei den Ermittlungen vorgegeben zu haben. "Ich habe niemandem Anweisungen gegeben", sagte der Kriminaldirektor am Dienstag vor dem Landgericht Frankfurt (Oder). Beamte hatten im Prozess um Überfälle des sogenannten Maskenmanns hingegen berichtet, sie seien bei der Ermittlungsarbeit behindert worden.

Sie hatten von Zweifeln an der Darstellung des Entführungsopfers, das sich nach eigenen Angaben selbst befreien konnte, berichtet. Sie hätten nicht in Richtung einer vorgetäuschten Straftat ermitteln dürfen, kritische Fragen dazu seien nicht zugelassen worden. Die Instruktion sei von Vorgesetzten gekommen.

Der Kripo-Chef berichtete im Zeugenstand, die Ermittler hätten diverse Varianten der Entführung diskutiert, auch die einer vorgetäuschten Tat. Dafür habe es keine Anhaltspunkte gegeben, sagte er. In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft sei deshalb nicht in diese Richtung ermittelt worden. "Das war nicht meine Entscheidung."

Der Angeklagte, ein 47-jähriger Berliner, soll ein Jahr zuvor auch einen Anschlag auf eine Millionärsfamilie in Ostbrandenburg verübt haben. Der Mann schweigt seit Prozessbeginn. Er ließ erklären, er sei nicht der Gesuchte.

Lücken im Tatablauf

Der Kripo-Chef gehörte zu den ersten Beamten, die damals Kontakt mit dem Entführungsopfer hatten. Der Manager sei sehr euphorisch und nervös gewesen, sagte der Zeuge. Er habe kaum einen Satz zu Ende gebracht. Es schien demnach, als habe er ein schweres traumatisches Erlebnis hinter sich. "Man konnte den Stolz spüren, dass er sich selbst befreien konnte, durch Konzentration auf das Wesentliche." Er habe beim Opfer ein Zittern beobachtet - wie bei einem Schauer über den Rücken.

Der Kriminaldirektor betonte aber auch, dass es Lücken im Tatablauf gegeben habe. "Es gab Eckdaten, die wir nicht hatten", sagte er. Als Beispiele nannte: Wie lange war das Opfer im Wasser, wie war die Unterlage beschaffen auf der Schilfinsel. Dennoch: "Für mich gab es keine Zweifel."

Dem Angeklagten werden versuchter Mord, versuchter Totschlag, schwere Körperverletzung und räuberische Erpressung vorgeworfen. Der Prozess wird am 12. Februar fortgesetzt.  Die Opposition im Landtag erwägt mittlerweile einen Untersuchungsausschuss zum Fall. (dpa)

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