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Brandenburg: Generalstaatsanwalt stellt Frankfurter Behörde kalt Cottbus übernimmt Ermittlungen zum Verdacht der Falschaussage im Maskenmann-Prozess

Frankfurt (Oder) - Seit Monaten steht die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wegen des Verfahrens gegen den sogenannten Maskenmann in der Kritik – und wegen des Vorgehens gegen kritische Kriminalbeamte. Nun hat Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo C.

Frankfurt (Oder) - Seit Monaten steht die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wegen des Verfahrens gegen den sogenannten Maskenmann in der Kritik – und wegen des Vorgehens gegen kritische Kriminalbeamte. Nun hat Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo C. Rautenberg Frankfurt die Ermittlungen gegen drei Polizeibeamte wegen des Verdachts auf Falschaussage im Maskenmann-Prozess entzogen. Er hat nach dem Aktenstudium zu dem Fall jetzt die Staatsanwaltschaft Cottbus mit den Ermittlungen betraut.

Alle Beteiligten bemühten sich, den Vorgang als nicht ungewöhnlich darzustellen. Der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft sagte den PNN, Rautenberg habe aus Fürsorge für die Beamten in Frankfurt das Verfahren auf die Cottbuser Staatsanwaltschaft übertragen. Grund sei die anhaltende Kritik in den Medien an den Kollegen in Frankfurt. „Es geht darum, den Druck von der Frankfurter Staatsanwaltschaft zu nehmen“, sagte der Sprecher. Der Behörde war vorgeworfen worden, die Ermittlungen wegen Falschaussage gegen drei Beamte als Retourkutsche zu betreiben, die die Ermittlungen gegen den Maskenmann als einseitig kritisiert hatten. Nun wolle man die Staatsanwaltschaft Frankfurt aus der Schusslinie nehmen, hieß es von der Generalstaatsanwaltschaft. „Es geht nicht um Misstrauen“, so der Sprecher. Ein Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft erklärte, seine Behörde traue sich selbst durchaus zu, die Ermittlungen objektiv zu führen.

Konkret geht es um den Vorwurf der uneidlichen Falschaussage vor dem Landgericht Frankfurt. Neben den drei Beamten wird eine Sachverständige verdächtigt, als Prozesszeugin bewusst falsche Angaben gemacht zu haben. Der Indizien-Prozess war im Juni mit einer Verurteilung zu lebenslanger Haft gegen Mario K. aus Berlin zu Ende gegangen. Der 47-Jährige war wegen des Überfalls auf Millionärsfamilien und der Entführung eines Bankers südöstlich von Berlin angeklagt. Der Täter trug jedes Mal eine Maske, daher die Bezeichnung Maskenmann. Der frühere Dachdecker bestritt die Vorwürfe. Die Anwälte legten Revision vor dem Bundesgerichtshof ein. Der wird sich nicht vor Anfang 2016 damit befassen.

Vier Beamte hatten vor Gericht ausgesagt, sie seien durch Vorgesetzte behindert worden und hätten Widersprüchen nicht nachgehen dürfen – etwa in Richtung einer fingierten Entführung. Ihre Vorgesetzten stritten das zwar ab, mussten jedoch Vorgaben einräumen, dass nicht in alle Richtungen ermittelt werden sollte. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft, Herrin des Ermittlungsverfahrens der Polizei, hatte bereits kurz nach dem Urteil im Maskenmann-Prozess angekündigt, die Aussagen der Beamten von Amts wegen prüfen zu müssen. Die Aussagen der Vorgesetzten bezweifelte die Staatsanwaltschaft Frankfurt allerdings nicht.

So behauptete der Chef der Mordkommission, Falk K., etwa, er habe in seinem Arbeitszimmer keinen Tresor. Der spielte im Prozess eine Rolle, weil in dem Tresor angeblich eine Fallanalyse verschlossen und lange Zeit nicht zugänglich gewesen sein soll. Dass es den Tresor gab und immer noch gibt, bekundeten zwei der kritischen Polizisten vor Gericht. Es gibt auch ein Foto, auf dem Falk K. bei einer Dienstberatung zu sehen ist – vor ihm liegt ein Schlüsselbund samt Tresorschlüssel.

Parallel prüft bis Jahresende eine polizeiinterne Kommission „Führungs- und Organisationsdefizite“ im Fall. Sie soll Vorwürfen des Mobbings und einseitiger Ermittlungen nachgehen.

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