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Brandenburg: Freigänger nutzte Zeit für Raubserien Mutmaßlicher Täter wies feste Arbeit nach

Berlin/Potsdam - Statt während seines Knast-Freigangs zu arbeiten – wie es vorgesehen ist – hat der 49-jährige Andreas R. die Zeit offenbar auch genutzt, sich an der wohl größten Raubserie der Nachkriegsgeschichte zu beteiligen.

Berlin/Potsdam - Statt während seines Knast-Freigangs zu arbeiten – wie es vorgesehen ist – hat der 49-jährige Andreas R. die Zeit offenbar auch genutzt, sich an der wohl größten Raubserie der Nachkriegsgeschichte zu beteiligen. Wie gestern berichtet, hat die Polizei kürzlich die so genannte Schlapphut-Bande (benannt nach ihrer Maskierung) zerschlagen. Bei den seit 2002 begangenen Raubüberfällen sollen die drei Deutschen und drei Polen 52 Überfälle auf Banken und Sparkassen sowie Diebstähle von Fluchtfahrzeugen und einen versuchten Mord verübt haben. Wie die Staatsanwaltschaft Potsdam mitteilte, ist dabei ein Schaden von rund 3,6 Millionen Euro entstanden. Andreas R., vor einiger Zeit noch Freigänger in einem Berliner Gefängnis, soll eines dieser Bandenmitglieder sein.

1998 wurde er in Frankfurt (Oder) wegen schweren Raubes zu neun Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Das Strafende wäre am 8. Juni 2007 gewesen, sagte die Sprecherin der Justizverwaltung, Juliane Baer-Henney. Doch das Gericht hat einer vorzeitigen Entlassung zugestimmt: Am 26. August 2004 kam Andreas R. frei. „Uns liegen keine Erkenntnisse vor, dass der Mann während seines Freigangs Straftaten verübt hat. Sonst hätte das Gericht einer vorzeitigen Entlassung auch nicht zugestimmt“, sagte Baer-Henney.

Andreas R. saß nach seiner Verurteilung zuerst in der Berliner JVA Tegel und kam 2002 in den „offenen Vollzug“ nach Düppel. Dort war er Freigänger, weil er eine feste Arbeit nachweisen konnte. Welche Tätigkeit dies war, wollte Baer-Henney gestern nicht sagen. Doch sie betonte, dass ein Gefangener nach dem Strafvollzugsgesetz nur dann Freigänger sein darf, wenn „nicht zu befürchten ist, dass der Gefangene flüchtet“ und dass er diese Vollzugslockerung auch nicht dazu nutzt, um Straftaten zu begehen. Die feste Arbeit während der Haft soll zur Resozialisierung beitragen. Es werde jeweils eine individuelle Prognose erstellt, ob ein Häftling als Freigänger geeignet ist.

Offenbar stellte es Andreas R. geschickt an, seine kriminellen Raubzüge während des Freigangs zu verdecken. Arbeitszeitnachweise der regulären Arbeit gab es laut Baer-Henney nicht. Stattdessen aber einen „direkten Kontakt zwischen der Anstalt und dem Arbeitgeber“. Hier werde durch telefonische Nachfragen und auch persönliche Besuche beim Arbeitgeber sichergestellt, dass der Freigänger seiner Tätigkeit nachging.

Wie es bei Andreas R. abgelaufen ist, wollte Baer-Henney gestern nicht sagen. Im August 2005 konnten die drei deutschen Mitglieder der Bande, darunter auch Andreas R., nach einem Überfall auf einen Schrotthandel in Thüringen festgenommen werden. Seitdem sitzt R. wieder ein: Diesmal in Thüringen. tabu

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