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Blühstreifen am Ackerrand gehören zu den Ökoleistungen, die bei den Direktzahlungen für Landwirte eine Rolle spielen sollen.

© Patrick Pleul/picture alliance / ZB

Brandenburger Bauern sprechen von Vertragsbruch: Kürzungen beim Blühstreifenprogramm sorgen für Entrüstung

Der Bauernverband kritisiert deutliche Kürzungen. Landwirtschaftsminister Axel Vogel (Grüne) sagt Klärung zu.

Brandenburgs Bauern sind empört: Einen „Vertragsbruch von Amts wegen“ hat Bauernverbandspräsident Henrik Wendorff Landwirtschaftsminister Axel Vogel (Grüne) vorgeworfen: Anlass dafür sind deutliche Kürzungen beim Blühstreifenprogramm des Landes. Wie der Landesbauernverband am Samstag mitteilte, habe das Ministerium (MLUK) eine Neufassung der „Richtlinie zur Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau“ veröffentlicht. Sie habe die Förderbedingungen „zum erheblichen Nachteil der Landwirtschaft vorfristig verändert.“

Förderung aufgehoben

So würde der Zuschuss für das Anlegen eines Ackerrandstreifens von 700 Euro auf nunmehr 390 Euro gekürzt. Die Förderung einjähriger Blühstreifen werde gänzlich aufgehoben. „Besonders unredlich sind diese Veränderungen dahin gehend, als dass sie ab Januar 2023 bereits in Kraft treten und die Bedingungen der voran gegangene Richtlinie somit aushebeln“, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbands.

Das Umweltministerium steigt einseitig aus einer Vereinbarung aus und organisiert inmitten eines laufenden Förderzeitraumes einen Vertragsbruch von Amts wegen

Henrik Wendorff, Bauernverbandspräsident.

„Landwirte, die zur diesjährigen Herbstaussaat Ackerrandstreifen unter den ursprünglichen Bedingungen angelegt, betriebswirtschaftlich kalkuliert und sich für die Fortführung dieser Maßnahme für fünf Jahre verpflichtet haben, sind daher mit einer Reduzierung des Zuschusses um mehr als 40 Prozent konfrontiert.“ Flächen, die für das Anlegen einjähriger Blühstreifen vorgehalten wurden, könnten nicht mehr nachträglich bestellt werden und führen jetzt Verluste ein.

„Das Umweltministerium steigt einseitig aus einer Vereinbarung aus und organisiert inmitten eines laufenden Förderzeitraumes einen Vertragsbruch von Amts wegen“, sagte Bauernverbandspräsident Henrik Wendorff. „Ich fordere für meine Bauern nachdrücklich eine Korrektur der geplanten Änderungen.“

Minister sagt Klärung zu

Landwirtschaftsminister Vogel konnte sich auf Nachfrage dieser Zeitung am Wochenende nicht zu den Hintergründen der Kürzungen äußern. „Wir müssen dafür sorgen, dass die Prämien in gleicher Höhe fortgeführt werden, es sei denn, dass rechtliche Gründe, etwa europarechtliche Gründe, dagegen stehen“, sagte der Minister.

Dies lasse sich aber erst im Laufe der kommenden Woche klären, wenn die zuständigen Mitarbeiter wieder im Dienst seien. Pressesprecherin Frauke Zelt verwies ergänzend darauf, dass einjährige Blühstreifen ab 2023 über die erste Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU gefördert würden. Die Förderung für mehrjährige Blühstreifen laufe vertragsgemäß bis 2024.

„Landwirtschaftliche Betriebe brauchen immer lange Planungszeiträume“, sagte der SPD-Agrarpolitiker Johannes Funke, der auch Geschäftsführer des Kreisbauernverbands Havelland ist. Das gelte für Blühstreifenrprogramme und Stallbauten gleichermaßen. Deswegen seien die aktuellen Änderungen für die Betroffenen natürlich besonders ärgerlich. „Bei anstehenden Entscheidungen zum Insektenschutz müssen wir deswegen sehr gut aufpassen, dass getroffene Vereinbarungen auch Verlässlichkeit für lange Zeiträume gewähren.“

Ähnlich äußerte sich auch CDU-Fraktionschef Jan Redmann: „Es ist unser Ziel, den Insektenschutz gemeinsam mit den Landnutzern zu verbessern“, sagte Redmann dieser Zeitung. „Klar ist, dass dies auch Geld kostet: Wir werden das Thema im Rahmen der laufenden Haushaltsverhandlungen und der Diskussion mit den Volksinitiativen noch einmal aufrufen.“

Die agrarpolitische Sprecherin der oppositionellen Freien Wähler, die Uckermärker Abgeordnete Christine Wernicke, sprach unterdessen von einer „klaren Vertragsverletzung seitens des MLUK, wenn Zuschüsse in einer laufenden Richtlinie um 40 Prozent verringert werden“. „Mit 390 Euro pro Hektar können die Landwirte nicht einmal die wertvollen regionalen Blühsaatenmischungen für die Ackerrandstreifen erwerben“, sagte Wernicke. „Mit dem Anlegen von Blühstreifen machen die Bauern finanzielle Verluste und bleiben auf den Kosten sitzen.“ Es sei „unfassbar“, dass das Land Brandenburg 2021 als letztes Bundesland mit der Förderung der Blühstreifen angefangen habe und nun als erstes Land damit wieder aufhöre.

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