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Brandenburg: Bodenreform-Affäre: Neue Enthüllungen Anwalt: Falschaussagen im U-Ausschuss

Potsdam - Brandenburg wird wenige Wochen vor der Landtagswahl von der „Bodenreform-Affäre“ um die vom Bundesgerichtshof als „sittenwidrig“ gerügte Inbesitznahme von zehntausend Bodenreformgrundstücken eingeholt. Der Potsdamer Anwalt und Bodenreform-Spezialist Thorsten Purps erhebt in einem jetzt erschienen Enthüllungsbuch „Vom Staat enterbt“, das den PNN vorliegt, neue schwere Vorwürfe gegen Brandenburgs Behörden – aber auch gegen die Justiz, die die Aufklärung der Affäre blockiert und behindert habe.

Potsdam - Brandenburg wird wenige Wochen vor der Landtagswahl von der „Bodenreform-Affäre“ um die vom Bundesgerichtshof als „sittenwidrig“ gerügte Inbesitznahme von zehntausend Bodenreformgrundstücken eingeholt. Der Potsdamer Anwalt und Bodenreform-Spezialist Thorsten Purps erhebt in einem jetzt erschienen Enthüllungsbuch „Vom Staat enterbt“, das den PNN vorliegt, neue schwere Vorwürfe gegen Brandenburgs Behörden – aber auch gegen die Justiz, die die Aufklärung der Affäre blockiert und behindert habe. Es geht um 180 Quadratkilometer Land, in einem Wert von 90 Millionen Euro, die eigentlich Neubauern-Erben gehören, aber vor dem Jahr 2000 unter Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze in Landeseigentum überführt worden waren. Eigentlich schien in Brandenburg Gras über die Affäre gewachsen, die vorigen Jahr das Land erschütterte. Mit seinem Vorstoß will Purps versuchen, die „anonymen Erben, also die unbekannten Erben von Bodenreformgrundstücken zu erreichen, um ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen.“ Purps, der für seine „Skandalchronik“ auch alle Unterlagen des Bodenreform-Untersuchungsausschusses des Landtages noch einmal durchforstet hat, fand aber auch Hinweise auf Falschaussagen von Zeugen aus der Ministerialbürokratie, insbesondere aus dem Finanzministerium. Auch deshalb will Purps rechtliche Schritte gegen das Land Brandenburg einleiten. Einzelheiten sollen heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt werden.

Der Bundesgerichtshof hatte Ende 2007 in einem spektakulären Urteil die Brandenburger Landnahmepraxis gerügt. Schon ein  Jahr vorher hatte Purps bereits Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Potsdam gestellt, die jedoch bis 2008 völlig unbearbeitet lag – was aus den jetzt veröffentlichten Unterlagen klar hervorgeht. Erst nach dem BGH-Urteil nahm die Staatsanwaltschaft kurzzeitig Vorermittlungen auf, stellte diese aber schon nach wenigen Wochen „in Lichtgeschwindigkeit“ wieder ein, wie Purps schreibt. Die Staatsanwaltschaft habe dazu beigetragen, dass in Brandenburg „kein einziger Akteur zu Verantwortung gezogen wurde.“ Als perfide bezeichnet es der Potsdamer Anwalt, dass die Generalsstaatsanwaltschaft dann Ermittlungen mit dem Argument abgelehnt habe, dass die 2006 gestellte Strafanzeige bereits verjährt sei. Und dies alles, obwohl eine beispiellose Zahl anonymer Erben „von Funktionsträgern der Finanzverwaltung des Landes Brandenburg durch sittenwidrige Täuschung um ihr Eigentum gebracht worden ist“ – laut Bundesgerichtshof. In dem Buch rekonstruiert Purps noch einmal minutiös, wie die Behördenmaschinerie funktionierte. Danach wurde schon bei den Grundbuchrecherchen gegen sonst geltende Datenschutzregeln verstoßen. Und Purps fand auch heraus, dass für die Durchsetzung von Landesansprüche auf solche Grundstücke frühzeitig das Oberlandesgericht eingebunden war, das gleiche Gericht, das dann später über das Eigentum strittiger Neusiedlergrundstücke entschied. Thorsten Metzner

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