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Update

Berufungsprozess: Freispruch für FH-Besetzer

Der angeklagte FH-Besetzer habe sich theatralisch benommen und geschimpft. Aber ob er gewalttätig geworden sei, sah die Richterin nicht als erwiesen an.

Potsdam - Der Stadtverordnete Simon Wohlfahrt von der linksalternativen Fraktion Die Andere hat sich nicht wegen des unberechtigten Widerstands gegen Polizisten strafbar gemacht.  Am Landgericht wurde er von diesem Vorwurf am Donnerstagmittag freigesprochen. Richterin Ulrike Phieler-Morbach sah es aber als nicht erwiesen an, dass er tatsächlich Gewalt gegen Polizisten ausübte, wie sie sagte. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ließ es zunächst offen, ob sie gegen den Freispruch noch Rechtsmittel einlegt.

Es ging um die FH-Besetzung 2017

Der heutige Stadtverordnete war im Oktober vergangenen Jahres wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte bei der im Sommer 2017 erfolgten Räumung des alten Fachhochschulgebäudes am Potsdamer Amtsgericht angeklagt und auch zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt worden. Allerdings hatten er und sein Verteidiger Felix Isensee im Anschluss Berufung gegen das Urteil eingelegt, weil die als Zeugen geladenen Polizisten aus ihrer Sicht nicht die Wahrheit gesagt haben. Eine beteiligte Polizistin hatte unter anderem erklärt, der 34-Jährige habe sich beim Heraustragen aus dem Gebäude auf einer Treppe so gewunden, dass sie gestürzt sei. Ein anderer Polizist, der Wohlfahrt mitgetragen hatte, schilderte dies am Donnerstag so: Es habe bei Wohlfahrt nur eine einzelne „ruckartige Anspannung“ gegeben, um sich aus dem Griff zu befreien. Aus solchen Aussagen hatte die Staatsanwaltschaft abgeleitet, Wohlfahrt müsse erneut verurteilt werden. 

Richterin: Nötigungsabsicht nicht erkennbar

Das sah Richterin Phieler-Morbach aber anders. Zwar habe sich der Kommunalpolitiker bei der Räumung durchaus theatralisch benommen, auch über die Behandlung geschimpft, sagte sie: Eine Nötigungsabsicht gegen die Polizisten sei aber nicht erkennbar. Wohlfahrt habe nur passiven Widerstand gegen die Vollstreckung geleistet, so die Richterin. Auch Wohlfahrts Verteidiger Isensee hatte einen Freispruch gefordert – es stünde Aussage gegen Aussage, im Zweifel müsse ein Gericht aber für den Angeklagten entscheiden, so der Jurist. Wohlfahrt sagte auf Nachfrage der Richterin, er habe auch nicht bemerkt, dass die ihn belastende Polizistin gestürzt sei.  Das Urteil wurde mit Applaus im Gericht begrüßt, mehrere Anhänger der linken Szene waren als Zuschauer erschienen. Das Verfahren fand im Justizzentrum in der Jägerallee unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen statt, Besucher wurden am Einlass durchsucht.

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