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Kleinmachnow: Parken auf Grünflächen wird verboten

Kleinmachnow - Mit einer neuen Satzung will die Gemeinde Kleinmachnow das Parken auf sogenannten Grünflächenüberfahrten unterbinden. Demnach soll das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf entsprechenden Flächen künftig als Ordnungswidrigkeit bewertet werden, für die auch ein Verwarngeld verhängt wird, heißt es in einer Ankündigung der Gemeinde.

Kleinmachnow - Mit einer neuen Satzung will die Gemeinde Kleinmachnow das Parken auf sogenannten Grünflächenüberfahrten unterbinden. Demnach soll das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf entsprechenden Flächen künftig als Ordnungswidrigkeit bewertet werden, für die auch ein Verwarngeld verhängt wird, heißt es in einer Ankündigung der Gemeinde. In Kraft treten soll die neue Satzung zum 1. April.

Ziel der neuen Regelung ist es den Angaben zufolge, die Bodenverdichtung und die Vernichtung von Rasenflächen zu stoppen und damit die Versickerung von Oberflächenwasser zu verbessern. Zwar sei es erlaubt, gemeindliche Grünflächen mit dem Auto zu überqueren, um das eigene Grundstück zu erreichen, so die Gemeinde. Oftmals würden die Fahrzeuge dann aber direkt auf den Überfahrten, also inmitten der Grünflächen, geparkt. Dies solle mit der neuen Satzung grundsätzlich unterbunden werden, heißt es.

In wenigen Ausnahmefällen kann laut der Verwaltung allerdings auf Antrag für zwei Jahre ein Sondernutzungsrecht erteilt werden. 

PNN

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