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Potsdam-Mittelmark: Bauhofleiter darf zurück in seinen Job

Arbeitsgericht hebt Kündigung auf. Bürgermeister Albers wegen Zeugenaussagen weiter unter Druck

Potsdam - Gut ein Jahr hat der Stahnsdorfer Bauhofleiter Wolfgang Pfingsten um seinen verlorenen Job gekämpft. Gestern gab die 5. Kammer des Potsdamer Arbeitsgerichtes seiner Klage statt und hob die von Bürgermeister Bernd Albers (Bürger für Bürger) im März vergangenen Jahres ausgesprochene Kündigung mangels Beweisen auf. Ob er ab Montag wieder auf dem Bauhof arbeiten wird, ist trotzdem offen. „Ich weiß noch nicht, wie es weitergeht“, sagte Wolfgang Pfingsten.

Für Bürgermeister Albers ist es trotz des Urteils der Kammer nicht vorstellbar, Pfingsten weiter im Bauhof zu beschäftigen. „Das Vertrauen in die Integrität des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber ist nachhaltig erschüttert“, erklärte er. Nicht nur, dass der seit 2003 in der Gemeinde tätige Bauhofleiter den Bürgermeister jetzt noch wegen Untreue angezeigt hat. Albers war im Laufe der Woche durch ein Ohrenzeugen-Dokument wie berichtet zusätzlich wegen Zeugenbeeinflussung unter Druck geraten. Er mutmaßt, Pfingsten könne auch hier der Drahtzieher sein.

Pfingsten-Anwalt Andre Appel hatte der Kammer am Dienstag ein Schreiben vorgelegt, das ein Gespräch zwischen drei Bauhofmitarbeitern dokumentiert. Der Geschäftsführer der Potsdamer Spedition Greif, Hans-Joachim Sawczuk, der sich zu dieser Zeit im Arbeitsgericht aufhielt, hatte eine Unterhaltung zwischen den Männern mit angehört, während im Arbeitsgericht die Kündigungsklage verhandelt wurde. Demnach sollen einige der Zeugen vom Bürgermeister für ihre Aussagen gebrieft worden sein.

Albers dementiert. „Das ist grober Unfug“, erklärte er. Der Ohrenzeuge sei ein Freund von Wolfgang Pfingsten, den dieser schon einmal für ein Alibi wie „Kai aus der Kiste“ gezaubert habe. Sawczuk sieht das anders. Für den Vorfall im Arbeitsgericht gäbe es eine weitere Zeugin, erklärte er den PNN. So soll auch Sawczuks Anwältin vor Ort gewesen sein und habe die Unterredung mit angehört. Er selbst war zu einer anderen Sitzung öffentlich geladen. Die Lage sei objektiv, bestätigte die Vorsitzende der 5. Kammer am Arbeitsgericht, Petra Eggebrecht. Ob das Gericht auch diese Akten der Staatsanwaltschaft weiterleitet, blieb gestern offen.

Die Kündigungsklage selbst war nach fünf Verhandlungsterminen für die Kammer entscheidungsreif, eine weitere Beweisaufnahme verzichtbar. Gestern gab sie Pfingstens Antrag auf Weiterbeschäftigung als Bauhofleiter vollumfänglich statt. Bürgermeister Albers hatte noch versucht, eine Auflösung des Arbeitsvertrages bei einer gezahlten Abfindung von bis zu 10 000 Euro zu erwirken. Diesem Antrag kam die Kammer nicht nach.

Wie berichtet hatte Albers den Stahnsdorfer Bauhofleiter im März 2015 fristlos entlassen, nachdem ihm bekannt geworden sei, dass dieser ihn mehrfach schwer beleidigt, gar mit dem Tode bedroht habe. Allerdings kamen die angeblichen verbalen Entgleisungen (etwa „den Bürgermeister müsste man hängen sehen“ oder „dieses Schwein müsste man an die Wand stellen“) erst ein Jahr später auf den Tisch. Dazu geführt hatte ein Tagebuch, welches ein Mitarbeiter des Bauhofs, Manuel H., im Februar 2015 der stellvertretenden Bürgermeisterin übergeben hatte.

Nicht nur die Übergabe blieb zunächst rätselhaft. Im Weiteren nahm sich die Kammer dem Inhalt des Schriftstückes an. Es gelang jedoch nicht, die darin von Manuel H. niedergeschriebenen Begebenheiten durch Zeugenaussagen zu untermauern. Stattdessen waren im Laufe des Prozesses Widersprüche entstanden, die bei der Kammer Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Zeugenaussagen nährten.

Pfingsten-Anwalt Appel bezweifelte die Rechtmäßigkeit des Beweismittels von Beginn an. Viele Indizien sprächen dafür, dass das Tagebuch nachträglich angefertigt worden sei, sagte er. Fraglich war auch, was den Bauamtsmitarbeiter dazu bewegt haben soll, seinen Chef durch das Tagebuch in Misskredit zu bringen. Manuel H. gab an, von Pfingsten schikaniert worden zu sein. Auch soll es Streit um seine freiwilligen Einsätze bei der Feuerwehr gegeben haben. Das Arbeitsgericht überzeugte das nicht.

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