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Jugendgewalt: "Warnschuss-Arrest" und "Killerspiel"-Verbot

Auf der Konferenz "Handeln gegen Jugendgewalt" haben Experten Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendgewalt gesucht. Ein "Warnschuss-Arrest" und ein Verbot von "Killerspielen" sollen Abhilfe schaffen.

Hamburg - Gefordert sei ein ganzes Bündel von Maßnahmen, sowohl auf Bundesebene als auch seitens der Länder, sagte Hamburgs Innensenator Udo Nagel zum Abschluss der Fachkonferenz "Handeln gegen Jugendgewalt" in der Hansestadt. Vertreter aller Innenministerien sowie Experten für Kriminalprävention hatten dort insgesamt 100 mögliche Maßnahmen diskutiert. Positiv bewerteten sie unter anderem auch eine schnellere Ahndung von Gewalttaten sowie Unterrichtseinheiten zum Thema Gewalt an Schulen.

Eine der auf Bundesebene angestrebten rechtlichen Änderungen ist demnach der "Warnschuss-Arrest" - die Möglichkeit, bei einer Bewährungsstrafe zunächst bis zu vier Wochen Arrest zu verhängen. So werde einem jugendlichen Straftäter deutlich gemacht, "was passiert, wenn er die Bewährungsauflagen bricht oder erneut straffällig wird", sagte Nagel. Ab der Volljährigkeit solle künftig möglichst das allgemeine Strafrecht angewendet werden, statt Straftäter zwischen 18 und 21 Jahren wie bisher nach dem Jugendstrafrecht zu behandeln. Nach dem Vorbild des "Hauses des Jugendstrafrechts" in Stuttgart solle die Arbeit von Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendhilfe stärker verzahnt werden.

Die Experten befürworteten auch ein Verbot von gewalttätigen Computerspielen. Damit würde klargestellt, dass die Gesellschaft in Deutschland virtuelles Töten nicht dulde, sagte Nagel auch im Hinblick auf den Amoklauf von Emsdetten. Der jüngste Doppelmord im mecklenburgischen Tessin habe dagegen bei den Konferenzteilnehmern schlicht "Ratlosigkeit" ausgelöst, sagte Uwe Walter, wissenschaftlicher Referent der Hamburger Innenbehörde. "Bei den Tätern scheint es vorher keine Auffälligkeiten gegeben zu haben." (tso/AFP)

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