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Politik: Stichwort: Völkermord

Völkermord (Genozid) sind Handlungen gegen nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppen, die darauf abzielen, diese ganz oder teilweise physisch zu vernichten.In der UN-Konvention von 1948 wurde Völkermord zum international geächteten Verbrechen erklärt.

Völkermord (Genozid) sind Handlungen gegen nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppen, die darauf abzielen, diese ganz oder teilweise physisch zu vernichten.In der UN-Konvention von 1948 wurde Völkermord zum international geächteten Verbrechen erklärt.Signatarstaaten müssen die Tötung von Mitgliedern der genannten Gruppen, die Verursachung von schweren psychischen oder physischen Schäden oder die Erschwerung ihrer Lebensbedingungen unter Strafe stellen.In Deutschland ist Völkermord nach dem Strafgesetzbuch verboten.Der 1998 gegründete Internationale Strafgerichtshof soll künftig für solche Verbrechen zuständig sein, wenn zunächst zuständige nationale Gerichte nicht tätig sein wollen oder können.ps

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